Aktuellen Medienberichten zufolge kommen auf die großen europäischen Lastwagenhersteller Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu:
Spiegel Online
„Preisabsprachen: Lkw-Kartell droht Rekordstrafe: Daimler,
DAF, Iveco, Scania: Europas wichtigsten Lkw-Herstellern droht ein Bußgeld in
Milliardenhöhe wegen Preisabsprachen. Die meisten Konzerne haben bereits
vorgesorgt.“ „Vier der beschuldigten Lkw-Hersteller haben bereits
Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Dollar gebildet. DAF aus
den Niederlanden hat rund 860 Millionen Euro zurückgelegt, der Stuttgarter
Daimler-Konzern mindestens 600 Millionen, Iveco aus der Fiat-Gruppe etwa 450
Millionen und Volvo aus Schweden rund 400 Millionen Euro. Scania hat bisher
nicht vorgesorgt, hält eine Strafe nach eigenen Angaben aber für möglich. Als
Tippgeber dürfte MAN aus dem VW-Konzern ungeschoren davonkommen. Das Münchener
Unternehmen hatte die Aufdeckung des Kartells im Jahr 2011 durch eine
Selbstanzeige ermöglicht. Compliance-Experten waren damals im Zuge der
Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen auf das Kartell gestoßen. MAN profitiert
insofern von der Kronzeugenregelung der EU-Kartellbehörden.“
Neue Zürcher Zeitung
„Die kartellrechtliche Strafzahlung könnte laut Einschätzung
der FT den bisherigen Bussenrekord von 1,4 Milliarden Euro um ein Vielfaches
übersteigen, der 2012 im Zusammenhang mit Preisabsprachen unter TV-Herstellern
entstand. Dem Kartellfall zugrunde liegt eine Untersuchung von sechs grossen
europäischen LKW-Herstellern zwischen 1997 und 2011. Die Strafzahlung kann
gemäss EU-Recht bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes der betroffenen
Firmen ausmachen und noch dieses Jahr zur Zahlung fällig werden. Laut FT ergibt
sich daraus eine potenzielle Summe der Bussen aller betroffenen Unternehmen von
10,7 Milliarden Euro. MAN könnte als entscheidender Informant in diesem
Kartellfall ungeschoren davon kommen, während das Schwesterunternehmen im
VW-Konzern, der schwedische Hersteller Scania offenbar noch keine
Rückstellungen gebildet hat.“
verkehrs Rundschau
Mehrere große Lastwagenbauer in Europa, darunter auch MAN,
Daimler, Iveco und Scania, sollen bereits seit 14 Jahren ein Kartell betrieben
haben, um die Entwicklung von sparsameren Motoren zu verzögern. Das berichten
verschiedene Medien unter Berufung auf einen Ende 2014 erschienenen Artikel in
der „Financial Times“. Demnach hätten sich die Hersteller sowohl bei ihren
Zeitplänen als auch bei der Erhöhung von Preisen bei der Einführung neuer
Technologien abgesprochen , berichtet das Blatt. Dies gehe aus Dokumenten der
Europäischen Kommission hervor. Absprachen hätten unter anderem bei der
Einführung neuer Abgastechnologien nach Euro 3 bestanden. Laut „Financial
Times“ erfolgten die Absprachen im Zeitraum zwischen 1997 und 2011. Bereits im
November war mehreren Herstellern vorgeworfen worden, im Segment der mittleren
und schweren LKW über zehn Jahre lang Preise und Marktanteile im gesamten
europäischen Wirtschaftsraum abgesprochen zu haben. Namhafte Hersteller wie
Volvo und Daimler hatten sich im Vorfeld für hohe Strafen gewappnet und
hunderte Millionen Euro zurückgelegt.
BSZ® e.V.
Den am Kartell beteiligten LKW-Herstellern drohen über die
Kartellstrafe hinaus hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten.
Schätzungen zufolge dürften in Deutschland ca. 10.000 Transportunternehmen erheblicher
Schaden durch die vermutlichen Mehrkosten entstanden sein, der nun als
Schadensersatz eingefordert werden kann.
Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ®
e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten
BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von
streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen
Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen
Milliarden Euro Bereich bewegen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen
Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem
Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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