In Deutschland gehören unzulässige Vertriebsmethoden
insbesondere das "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern ganz offensichtlich zum
Standardvertriebskonzept.
Der BSZ kritisiert, dass der Anlegerschutz in
Deutschland leider nur auf dem (Gesetzes)Papier steht. Die weit verbreitete Praxis
des Telefonmarketing bestätigt das. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich
hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem
verbreiteten Missstand entwickelt. Der
Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit
einem unseriösen Anbieter zu tun hat.
Viele
Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen
lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung
ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen
und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft
der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil,
oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen.
Den
enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige
Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich
reduziert werden. Bei vielen
Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren
Kunden den Eindruck es mit einer soliden
und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur
Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wird bewusst
verschwiegen oder klein geredet.
Dabei muss sich ein Berater vor der
Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und
Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für
die Vermittlung einer Anlage zu fliesst
müssten die Vermittler eigentlich
merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Wenn
das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum
Verbraucherschützer,
verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen
worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu
helfen.
Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten
hausieren oder organisieren Mailingaktionen um Interessengemeinschaften zu
etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen.
Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm
den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar
verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen
könne.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen,
dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten
in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von
Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten.
So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und
Geld.
Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört
es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer
ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle
legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen
Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten
eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung
mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt
werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht
unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch
nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der
rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen
bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ
e. V. melden bestätigen diese These.
Gerade bei Anlageskandalen mit vielen
geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des
BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer
eigenen Interessen. Da gründen Anwälte
Interessengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts
bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit
bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz
mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher
die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.
Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer
noch Anlegergelder mit Schneebalsystemen eingesammelt. Bei den meisten
Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder
herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das
Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer
mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also
sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre
zurückliegt.“
Was einen natürlich überrascht, ist, dass
solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal
Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen
Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende
bereitet.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten
Kapitalanlegern rechtzeitig alle geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zwar
gegen alle die sich ihnen als Anleger gegenüber möglicherweise
Schadensersatzpflichtig gemacht haben! Viele Anleger halten zwar ein Vorgehen
gegen Vermittler als nicht empfehlenswert. Der BSZ hält juristische Maßnahmen
insbesondere gegen Anlagevermittler aufgrund der hierzu vielfach abgesicherten,
komfortablen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sowie den gewöhnlich
vorliegenden Haftpflichtversicherungen der Vermittler für einen möglichen Weg,
um Geschädigten zu Schadenersatz zu verhelfen.
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich
mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu
bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute
Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.
Oft
werden geschädigte Anleger Opfer von Falschinformationen über
Anlegerschutzvereine
und auch Anlegerschutzanwälte. Tatsächlich erreicht der Hass auf die
Anlegerschützet mitunter jakobinische Dimensionen. Die Hebelwirkung in der
öffentlichen Wahrnehmung scheint enorm. Schlechte Presse und Anfeindungen haben
leider dazu geführt. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte
thematisiert sondern das Unwesen des Anlegerschutzes. Der Anlwegerschutz-Hass scheint mitunter
dermaßen zum gesellschaftlichen Konsens
geqworden zu sein, dass sich die Frage stellt, von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger
überhaupt noch helfen lassen wollen.
Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte
Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne
Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für
Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft
anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum
Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial
bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock
zum Gärtner macht.
Es sind nicht immer eigene scheinbar
unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht
alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste
durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der
Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder
drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu
erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die
Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so
ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also
keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist
ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen
Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch
erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen
Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste
erfolgversprechend geltend machen können.
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke,
kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich
mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf
erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich
damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen
wesentlich erleichtern.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V.
bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ®
-Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die
Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob
Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind.
Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften
durchgesetzt werden.
Ein
Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
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