Die Commerzbank AG wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen, bestätigt durch das Thüringer Oberlandesgericht, welches durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Limmer & Schlomka geführt wurde, zur Zahlung von Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung rechtskräftig verurteilt. (Thüringer Oberlandesgericht, AZ: 5 U 425/14).
Konkret ging es in dem Verfahren um den Kauf von
Griechenland-Anleihen durch einen Anleger, deren Erwerb ihm von der Commerzbank
AG empfohlen worden ist.
Nach Mitteilung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Limmer hat das Gericht darin eine fehlerhafte
Beratung durch den Mitarbeiter der Commerzbank AG gesehen, dass dieser dem
Anleger die Anleihe als sichere Kapitalanlage empfohlen hat, die vor Verlusten
durch die Bundesrepublik Deutschland über den Euro-Rettungsschirm geschützt
sei. Der Anleger, der ausdrücklich eine sichere Anlage gewollt hat, vertraute
auf diese Aussage und hat die Anleihe erworben, die dann entsprechende Verluste
erlitten hat.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Limmer hat die Entscheidung
des Landgerichts Mühlhausen, bestätigt durch das Oberlandesgericht, insofern
Bedeutung, als sich das Gericht eindeutig zu verharmlosenden Angaben eines
Bankvermittlers in Bezug auf die Risiken einer Kapitalanlage im Rahmen einer
Anlageberatung positioniert.
Fazit:
Nicht nur falsche, sondern auch bewusst verharmlosende
Angaben können zu einer Haftung wegen fehlerhaften Anlageberatung führen. Im Einzelfall
wird somit zu prüfen sein, wenn die Grenze zur Verharmlosung der Risiken durch
den Vermittler überschritten wurde.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
ralimmer
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Limmer
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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