Anleger der Sachwert-Schmiede GmbH müssen um ihr investiertes Geld fürchten. Die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Mannheim eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 4 IN 896/15).
Die Sachwert-Schmiede GmbH nahm die Gelder von Anlegern an,
um diese in Sachwerte anzulegen. Dazu schloss sie Darlehensverträge mit den
Anlegern ab und verpflichtete sich, die Darlehen in jedem Fall zurückzuzahlen.
Natürlich mit Zinsen. Damit habe das Unternehmen ein Einlagengeschäft betrieben
ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis dafür zu sein, so die BaFin. Die
Finanzaufsicht ordnete deshalb im September die unverzügliche Abwicklung des
Geschäfts an. Verbunden wäre die Abwicklung auch mit der Rückzahlung der
angenommenen Gelder an die Anleger gewesen. Damit wurde es jedoch nichts. Die
Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Anlegern drohen jetzt finanzielle
Verluste.
„Es muss abgewartet werden, ob ausreichend Insolvenzmasse
vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte das der
Fall sein, müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter
anmelden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Doch auch dann müssen die Anleger immer noch
mit Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend
Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu
befriedigen.
Daher empfiehlt der Anwalt den Anlegern weitere rechtliche
Schritte zu prüfen. „Offensichtlich hatte die Sachwert-Schmiede GmbH nicht die
notwendige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft. Damit dürften sich die
verantwortlichen Personen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch
persönlich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ebenso kann geprüft werden,
ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden können“.
Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte damit geworben, dass
Sachwerte auch in schwierigen Zeiten krisensicher seien. Tatsächlich sind
solche Geldanlagen aber auch immer mit Risiken für die Anleger verbunden. Über
diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt
werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des
Geschäftsmodells überprüfen müssen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Sachwert-Schmiede GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp
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