Mittwoch, Dezember 09, 2015

Sachwert-Schmiede GmbH insolvent

Anleger der Sachwert-Schmiede GmbH müssen um ihr investiertes Geld fürchten.  Die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Mannheim eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 4 IN 896/15).


Die Sachwert-Schmiede GmbH nahm die Gelder von Anlegern an, um diese in Sachwerte anzulegen. Dazu schloss sie Darlehensverträge mit den Anlegern ab und verpflichtete sich, die Darlehen in jedem Fall zurückzuzahlen. Natürlich mit Zinsen. Damit habe das Unternehmen ein Einlagengeschäft betrieben ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis dafür zu sein, so die BaFin. Die Finanzaufsicht ordnete deshalb im September die unverzügliche Abwicklung des Geschäfts an. Verbunden wäre die Abwicklung auch mit der Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger gewesen. Damit wurde es jedoch nichts. Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Anlegern drohen jetzt finanzielle Verluste.

„Es muss abgewartet werden, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte das der Fall sein, müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Doch auch dann müssen die Anleger immer noch mit Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu befriedigen.

Daher empfiehlt der Anwalt den Anlegern weitere rechtliche Schritte zu prüfen. „Offensichtlich hatte die Sachwert-Schmiede GmbH nicht die notwendige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft. Damit dürften sich die verantwortlichen Personen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch persönlich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ebenso kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden können“.

Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte damit geworben, dass Sachwerte auch in schwierigen Zeiten krisensicher seien. Tatsächlich sind solche Geldanlagen aber auch immer mit Risiken für die Anleger verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Sachwert-Schmiede GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
 
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
class=MsoNormal style='text-align:justify'> 

Keine Kommentare: