Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin raten Anlegern von Griechenland-Anleihen dazu, jetzt zum Jahresende durch kostengünstige Maßnahmen die drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Griechenland zu hemmen. Denn 2016 wird der BGH wegweisende Entscheidungen für geschädigte Griechenland-Anleger fällen, und die Chancen für geschnittene Anleihegläubiger ihre Verluste voll zurückzubekommen, stehen inzwischen gut.
Zahlreiche Anleger haben durch den seit 2012
erfolgten Zwangsumtausch von Griechenland-Anleihen hohe Verluste erlitten, bei
derzeitigen Kursen bis zu über 80 %. Klagen auf Schadensersatz gegen
Griechenland wurden von den Oberlandesgerichten (z.B. in Frankfurt oder
Schleswig) aber als unzulässig abgewiesen, zumeist unter Hinweis auf den
Grundsatz der Staatenimmunität oder eines fehlenden deutschen Gerichtsstands.
Doch in 2015 haben der Europäische
Gerichtshof (Urteile in Sachen Fahnenbrock und in Sachen Kolassa), der
Bundesgerichtshof (Urteil in Sachen Argentinien-Anleihen) sowie der ICSID
(International Centre for Settlement of Investment Disputes bei der Weltbank)
wegweisende Urteile gefällt. Mit diesen lässt sich die abweisende Argumentation
der Oberlandesgerichte nicht aufrechterhalten, sodass Ansprüche gegen
Griechenland nunmehr Aussicht auf Erfolg haben. Anleger sollten dies nutzen und
daher die jetzt drohende Verjährung hemmen.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der
Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: „Aufgrund der 2015 ergangenen Urteile
von BGH, EuGH und ICSID kann damit gerechnet werden, dass die im ersten
Halbjahr 2016 anstehenden Revisionsurteile des BGH gegen die ablehnenden
Entscheidungen der OLG günstig für Anleger von Griechenland-Anleihen sein
werden. Allerdings stehen die Anleger vor einem Problem: Oftmals droht wegen
der 2012 erfolgten Umschuldung nach drei Jahren, also jetzt zum Ende des Jahres
2015 die Verjährung von Ansprüchen gegen Griechenland. Daher raten wir
betroffenen Anleger dazu, durch Einlegung eines Europäischen Mahnbefehls vor
dem 31.12.2015 kostengünstig die Verjährung ihrer Ansprüche gegen Griechenland
zu hemmen.“
Rechtsanwalt Dr. Liebscher, der auch
Lehrbeauftragter für Bankrecht der Universität Potsdam ist, weiter: „Ein
solcher Mahnbefehl ist nicht teuer und wirkt schnell und unkompliziert, sodass
die erwartete, anlegerfreundliche Wende des BGH dann von Anlegern im Laufe des
Jahres 2016 genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche von geschädigten
Anleiheinhabern gegen Griechenland können dann 2016 in Ruhe und in Kenntnis der
endlich erfolgten BGH-Rechtsprechung zum Komplex Griechenland-Anleihen mit
Überlegung geltend gemacht werden. Dazu ist allen geschädigten Anlegern zu
raten.“
Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über zehn Jahren
erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere
mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleiheinhabern bestens
vertraut. Von Dr. Späth & Partner wurden bereits mehrere 1000 Anleger
erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Grundlage der
Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass
alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind.
Dieser
Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 12.12.2015 wieder. Hiernach
eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
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