BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zeigen Handlungsoptionen auf. LeaseTrend AG verliert einen Prozess gegen einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger auf Zahlung des angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens.
Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihr Beteiligung bereits
wirksam gekündigt haben, werden nunmehr durch diese zur Zahlung eines sich in
diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens mit
Fristsetzung zum 05.11.2015 aufgefordert.
„Anleger der LeaseTrend AG sollten dieser
Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachgekommen, sondern gegebenenfalls durch
einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt
prüfen lassen, ob die Forderung begründet ist", rät BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.
In einigen Fällen konnten wir bereits feststellen, dass die
Forderungen der LeaseTrend nicht mehr durchsetzbar sind. In vielen Fällen sind
die Forderungen auch intransparent und damit unschlüssig.
Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Anleger hat sich mit
Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen
Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den
Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers
ist rechtskräftig. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt eine
Vielzahl von Anlegern der Lease Trend AG und wurde mit der Forderungsabwehr
beauftragt.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllbleitz
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