Donnerstag, Oktober 29, 2015

Lease Trend AG fordert Anleger zur Zahlung negativer Auseinandersetzungsguthaben bis 05.11.2015 auf.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zeigen Handlungsoptionen auf.  LeaseTrend AG verliert einen Prozess gegen einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB vertretenen Anleger auf Zahlung des angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens.


Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihr Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, werden nunmehr durch diese zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens mit Fristsetzung zum 05.11.2015 aufgefordert. 

„Anleger der LeaseTrend AG sollten dieser Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachgekommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Forderung begründet ist", rät BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

In einigen Fällen konnten wir bereits feststellen, dass die Forderungen der LeaseTrend nicht mehr durchsetzbar sind. In vielen Fällen sind die Forderungen auch intransparent und damit unschlüssig.

Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt eine Vielzahl von Anlegern der Lease Trend AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern  bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der von Ihnen gewünschten  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu         

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

Direkter Link zum Kontaktformular:        
     
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
Cllbleitz

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