Es ist immerhin ein Lichtblick für die Anleger diverser
Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) Fonds. Bei Malte Hartwieg, dem
Chef der Emissionshäuser, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte
in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro.
Seit Monaten bangen die Anleger verschiedener Selfmade
Capital und NCI-Fonds um ihr Geld, das in dubiosen Kanälen versickert sein
soll. Inzwischen haben die meisten dieser Fondsgesellschaften Insolvenz
angemeldet und die Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Der
Gesamtschaden für die Anleger soll bei rund 150 Millionen Euro liegen.
Angesichts dieser Summe wirken die sichergestellten
Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden. „Aber
es ist immerhin ein Anfang“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.
Allerdings sollten die Anleger jetzt auch handeln, wenn sie sich den Zugriff
auf die Vermögenswerte sichern wollen. „Die Ansprüche müssen gerichtlich
geltend gemacht werden, z.B. durch die Erwirkung dinglicher Arreste“, erklärt
Rechtsanwältin Hohl.
Betroffene Anleger sollten daher auch dringend ihre
Schadensersatzansprüche geltend machen. Viele Anleger haben sich über die Vertriebsplattform
dima24 an den Fonds beteiligt. Auch dima24 zählte einst zum undurchsichtigen
Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Ob unter diesen Umständen eine
ordnungsgemäße Beratung der Anleger stattfand, kann zumindest angezweifelt
werden. Denn dann hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt
werden müssen. Darüber hinaus können die Emissionsprospekte auf Vollständigkeit
und Wahrheitsgehalt geprüft werden. Rechtsanwältin Hohl: „Liegen Prospektfehler
vor oder wurden die Anleger falsch beraten, können Ansprüche auf Schadensersatz
geltend gemacht werden.“
Derweil dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a.
wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Hartwieg weiter an. Im Visier
der Fahnder stehen neben Hartwieg noch weitere Personen. Bei den Ermittlungen
geht es u.a. um die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro
Grundinvest und Panthera Asset Management sowie die Vertriebsplattform dima24.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „“NCI New
Capital Invest/DIMA 24/Self-Made Capital. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
brüllhoh
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