Anleger des von der Hannover Leasing aufgelegten
geschlossenen Immobilienfonds "Substanzwerte Deutschland 7" sind in
großer Sorge. Der Immobilienfonds besitzt als einziges Fondsobjekt ein erst
2012 fertiggestelltes, knapp 16.000 qm großes Bürogebäude, das in einem
Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe vom Frankfurter Flughafen liegt. An dem
Fonds konnten sich Privatanleger ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro
10.000,00 zzgl. 5 % Agio beteiligen. Auf diese Weise wurde rund die Hälfte der
Investitionssumme von rund 62,5 Mio. Euro aufgebracht. Die andere Hälfte wurde
über ein Darlehen finanziert.
Das Problem des Fonds ist nun, dass das Gebäude komplett an
den Gebäudeausrüster Imtech vermietet ist, der im August beim Amtsgericht in
Hamburg einen Insolvenzantrag gestellt hat. Das Gericht hat einen vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Aufgrund dieser Situation besteht ein erhebliches
Mietausfallrisiko. Die Mieteinnahmen werden aber benötigt, um fällig werdende
Darlehensraten zu bedienen.
Das weitere Schicksal des Fonds dürfte davon abhängen, wie
sich die Situation der Imtech und das (vorläufige) Insolvenzverfahren
weiterentwickeln. Dem Fondsmanagement dürfte es seinerseits nicht möglich sein,
das Mietverhältnis zu kündigen, da es für den Vermieter ab Stellung eines
Insolvenzantrags eine Kündigungssperre gibt. Mietforderungen bis zur Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens begründen lediglich einfache Insolvenzforderungen,
die der Vermieter später zur Insolvenztabelle anmelden kann.
Erst die ab Verfahrenseröffnung entstehenden Mietforderungen
wären Masseverbindlichkeiten, die vom Insolvenzverwalter vorrangig zu zahlen
wären. Ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stände dem Insolvenzverwalter
ein Sonderkündigungsrecht des Mietverhältnisses zu. Würde der
Insolvenzverwalter dieses Sonderkündigungsrecht ausüben, müsste der Fonds rasch
einen Anschlussmieter zu vertretbaren Konditionen zu finden.
Worst-case-Szenario könnte sein, dass bankseitig das
Darlehen gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird. Was bei
einer dann anstehenden Verwertung herauskommt, ist völlig offen. Die Banken
jedenfalls sind in solchen Fällen vor den Anlegern zu befriedigen. Dies führt
dazu, dass es in einer solchen Situation zu Verlusten für die Anleger kommen
kann, die bis hin zu einem Totalverlust reichen können.
Festzuhalten ist, dass sich der Fonds aufgrund des
Insolvenzantrags der Imtech ebenfalls in einer schwierigen und unklaren
Situation befinden dürfte.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch von der auf
Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB empfiehlt betroffenen Anlegern
die Prüfung eventueller Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
durch einen als Experten ausgewiesenen Rechtsanwalt. Grundsätzlich müssen
Banken und Anlageberater die Anleger vor dem Erwerb umfassend und verständlich
über die mit einer solchen Beteiligung verbundenen Risiken aufklären. Banken
müssen darüber hinaus über etwaig an sie fließende Rückvergütungen (sog.
Kick-back-Zahlungen) aufklären. Sofern eine Aufklärung nicht ordnungsgemäß
erfolgte, stehen Schadensersatzansprüche des Anlegers im Raum, die auf eine
vollständige Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Durchsetzung derartiger
Ansprüche.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover
Leasing/Substanzwerte Deutschland 7 beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbbomb
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