Mittwoch, Juli 01, 2015

Die Auflösung von Lebensversicherungsverträgen für zweifelhafte Investments ist ein schlechter Rat. Im vorliegenden Fall landete ein sicherheitsorientierter Anleger bei einem liechtensteinschen Goldhändler. Und hofft jetzt auf bessere Kurse. Augen auf. Rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Matthias Gröpper.


Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE haben in einem besonderen Fall beraten. Es ging um Investments in Edelmetalle. Über einen liechtensteinschen Goldhändler. 

Der Vermittler riet dem sicherheitsorientierten Anleger zum Investment in das Edelmetallkonto des Liechtensteiner Anbieters. Und empfahl die Beendigung des Lebensversicherungsvertrags. Um Liqudität für den Ankauf von Gold und Silber zu schaffen.

"Ein zweifelhafter Rat in dem Fall", meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper. "Denn diese Investments sind spekulativ. Anleger wetten auf einen steigenden Kurs und im Euro-Raum, weil diese Edelmetalle auf dem Weltmarkt meistens auf US$ gehandelt werden, ein attraktiveres Wechselkursverhältnis. Das ist riskant."

Lebensversicherungen, schätzt Rechtsanwalt Gröpper erfahrungsgemäß, werden von den Anlegern meistens zur Schließung der Deckungslücke im Alter zur Sicherung des bisherigen Lebensstandards gezeichnet. Mittlerweile werfen die nicht mehr viel ab. Und die Presse warnt vor Entwertungsverluste bei diesen Investments. Weil deutsche Lebensversicherer grundsätzlich verpflichtet sind, die Gelder so zu veranlagen, dass keine Verluste entstehen.

Aber so schlimm ist das nicht: "Das hat Vor- und Nachteile", sagt Gröpper, "denn einerseits kann sich der Anleger darauf verlassen, dass der Garantiewert zum Vertragsende ausgezahlt wird und, andererseits, muss er im Zweifel in Kauf nehmen, dass sich der Einsatz unterdurchschnittlich entwickelt. Weil die Versicherer in Deutschland, wie gesagt, verpflichtet sind, Wert erhaltend anzulegen." Und folglich mickrigere, nichts desto trotz sichere Renditen schaffen. 

Aber das ist wichtig und richtig. Sicherheitsorientierte Anleger sind, meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt, keine Spekulanten, die auf steigende oder fallende Kurse wetten. Denn die Anleger müssen darauf bauen, dass sie das, was ihnen versprochen wurde, bekommen. das ist  bei Spekulationsgeschäften nicht der Fall. "Deshalb hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Vermittler, die die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags zur Förderung des Abschlusses eines Spekulationsgeschäfts nahe legen, falsch beraten." Und Rechtsanwalt Gröpper hält dieses Investment für ein Spekulationsgeschäft.

Und der erfahrene Anlegeranwalt ist ernstlich besorgt. "Weil", meint Gröpper, "bei diesen Geschäften der Nachweis des Einkaufs und der Einlagerung der Edelmetalle essentiell ist. Denn Papier ist geduldig. Aber in dem Fall war der Treuhänder, der den Einkauf und die Einlagerung testiert hat, vorübergehend auch noch der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft. Das ist lächerlich. Als wenn die Gesellschaft sich selbst prüft. Dieses Testat kann man an die Wand nageln." Grobe Worte. Aber der Treuhänder muss nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Gröpper unabhängig sein. Aber wenn der gleichzeitig für die Gesellschaft arbeitet, ist er nach seinem Verständnis abhängig.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Gold beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
 
 Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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