Dienstag, Mai 19, 2015

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Marketing Terminal GmbH – Forderungsanmeldung bis 16.07.2015

Wie der Insolvenzverwalter der Marketing Terminal GmbH  mit Schreiben vom 8. Mai 2015 an die Anleger mitgeteilt hat, ist durch das Amtsgericht München mit Beschluss vom 1. Mai 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. 


Die geschädigten Anleger gehören demnach zu dem Gläubigerkreis von 9.700 Gläubigern und werden daher vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist hierzu: der 16. Juli 2015. 

Wie der Insolvenzverwalter weiter berichtet, hat die Marketing Terminal GmbH  ein Schneeballsystem betrieben, bei dem die eingenommenen Anlegergelder nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur Auszahlung anderer Anleger verwendet wurden. Dies bestätigt Presseberichte von Ende letzten Jahres, wonach der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Untersuchungshaft genommen wurde. Er hatte Anleger damit geworben, dass mittels Anzeigen im Internet Renditen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionssumme erwirtschaftet würden. Hierdurch war es ihm gelungen, bis zu 10.000 Anleger mit einem Gesamtanlagevermögen von 40 Millionen Euro zu werben. Einzelne Anleger investierten sogar Beträge in Höhe von bis zu € 250.000,00 Euro. Andere empfahlen die Anlage in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Das Polizeipräsidium Kempten geht inzwischen von dem größten Betrugsfall im Oberallgäu in den letzten 10 Jahren aus.  

So unerfreulich diese Neuigkeiten für die Betroffenen klingen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht chancenlos dastehen. „Zwar ist nicht bekannt, wie hoch die Insolvenzquote letztlich sein wird“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrugsdelikten vertritt. „Zumindest scheint aber festzustehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, und dass es zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Marketing Terminal GmbH“ Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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