Freitag, Mai 29, 2015

Canada Gold Trust: Anleger werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert

Die Anleger der Canada Gold Trust Fonds I bis IV kommen nicht zur Ruhe. Schon zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit werden sie aufgefordert, einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzuzahlen, um die Fonds zu sanieren.


Anfang April wurden die Anleger von der Fondsgeschäftsführung aufgefordert, 30 Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diesem Aufruf sind aber offenbar nicht genug Anleger gefolgt. Daher wurden sie nun erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert – diesmal sollen sie bis Ende Mai aber nur noch ca. zehn Prozent der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, um die angeschlagenen Fonds zu sanieren, berichte „Fonds professionell online“.

„Die Anleger sollten sich allerdings gut überlegen, ob sie dieser Aufforderung nachkommen. Ob damit tatsächlich eine Sanierung der Fonds gelingen kann, ist ungewiss“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch von der Ankündigung einen Fondsbeirat zu wählen, der dann regelmäßig über die Mittelverwendung informiert werden soll, sollten sich die Anleger nach Meinung des Fachanwalts nicht blenden lassen. „Nach wie vor ist nicht geklärt, wohin die Anlegergelder, die für den Goldabbau in Kanada vorgesehen waren, überhaupt geflossen sind. In den Goldminen scheint jedenfalls nicht viel angekommen zu sein. Darum sind die Fonds ja in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob die durch die Rückzahlung eines Teil der Ausschüttungen nachhaltig behoben werden können, ist völlig unklar“, so  der Anwalt.

Deshalb empfiehlt er den Anlegern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Prospekthaftung ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. Denn die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können die Schadensersatzpflicht auslösen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Canada Gold Trust. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Bildquelle: © Richard / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

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