Donnerstag, März 26, 2015

MS Hammonia Revolution aus dem HCI Shipping Select XV verkauft

Anleger des Dachfonds HCI Shipping Select XV müssen einen weiteren Abgang verkraften. Der Mehrzweckfrachter MS Hammonia Revolution wurde verkauft.


Wie ,,Fonds professionell online" berichtet, musste das Schiff veräußert werden, da die finanzierende Bank Ende 2014 den Kontokorrentkredit gekündigt hatte. Ein schon beschlossenes Sanierungskonzept war zuvor gescheitert. ,,Durch den Notverkauf dürfte sich die wirtschaftliche Situation des 2005 aufgelegten HCI Shipping Select XV nicht verbessert haben. Von den ursprünglich sieben Schiffen, in die der Dachfonds investiert hat, verbleiben jetzt nur noch vier", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn neben der MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution) wurde bereits 2008 der Frachter MS Pacific Castle verkauft und für die Gesellschaft des Containerschiffs MS MarCatania schon 2009 Insolvenzantrag gestellt werden. ,,Anleger, die mit dieser Entwicklung nicht zufrieden sind und finanzielle Verluste befürchten, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen", empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Fachanwalt sieht dabei durchaus gute Erfolgsaussichten. Denn häufig sei die Anlageberatung bereits fehlerhaft gewesen. Schiffsfonds seien als renditestarke und sichere Kapitalanlagen auch an Anleger vermittelt worden, die eine sichere Geldanlage suchten, um für das Alter etwas auf die hohe Kante zu legen. ,,Und da sind Schiffsfonds nicht die geeignete Anlageform. Denn sie sind etlichen Risiken ausgesetzt und spekulativ. Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko, das sogar im Totalverlust der Einlage enden kann. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", so der Rechtsanwalt.

Eine weitere Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, bietet die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen. Wurden diese verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XV". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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