Freitag, Februar 27, 2015

Jetzt haftet die DAB Bank AG für Schäden aus dem sittenwidrigen Geschäftsmodell der ACCESSIO AG

Jetzt haftet die DAB Bank AG für Schäden aus dem sittenwidrigen Geschäftsmodell des insolventen Finanzdienstleisters ACCESSIO AG. Das sind die nächsten Urteile gegen die Münchener Direktbank. Was Betroffene jetzt tun können.


Die Sache hat, wie alle großen Prozesse, eine Vorgeschichte. Ein junger, aufstrebender Finanzdienstleister lockt sicherheitsorientierte Privatanleger mit quersubventionierten Tagesgeldangeboten und verleitet sie mit falschen Versprechungen zu hochriskanten Investments in ein schwer durchschaubares Beteiligungskarussell.

Die BaFin veranlasste eine Sonderprüfung. Wegen auffallend vielen Kundenbeschwerden. Das Ergebnis war vernichtend. In allen 1.111 erhobenen Stichproben wurden den Kunden viel zu spekulative Investments vermittelt.

Es wurden bis zu 40.000 Anleger geschädigt. In Höhe von weit über EUR 400 Mio. Denn die meisten Zielgesellschaften, beispielsweise die Cargofresh AG, die HPE AG, die Pongs & Zahn AG, die Ponaxis AG (jetzt loginet3 AG), die Südfinanz Holding AG und die Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG sind zahlungsunfähig und dann ging, nach den ersten Schadensersatzurteilen, auch noch die vermittelnde ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, der junge, aufstrebende Itzehoer Finanzdienstleister in die Insolvenz.

Das war 2009. Seitdem haben viele Anleger ihr Geld abgeschrieben. "Zu früh." Sagt der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Vor knapp drei Jahren begannen wir uns mit der Haftung der ehemaligen Depotbank der ACCESSIO Anleger, die DAB Bank AG, zu beschäftigen. Mit Erfolg. Jetzt wurde die Direktbank verurteilt. Wahrscheinlich haftet sie zwar bis auf Weiteres nur für Schäden, die nach der Bekanntmachung des Prüfungsberichts entstanden sind. Aber das dürfte," schätzt Gröpper, "die meisten Anleger betreffen".

Der für das Bankrecht zuständige 5. Zivilsenat des Münchener Oberlandesgerichts folgte der Begründung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Die konnten nämlich beweisen, dass die Bank Kenntnis von dem sittenwidrigen Geschäftsmodell der ACCESSIO AG gehabt haben. "Und in den Fällen haftet auch eine Direktbank," erklärt Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, die die Prozesse für die Anwaltsfirma geleitet hat. "Das hatte der Bundesgerichtshof in einer anderen Sache schon klargestellt."

Und das ist nicht das erste Urteil gegen die Bank. 2012 wurde sie das erste Mal wegen dieses Vorgangs verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Sache, die nicht von den GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten vertreten wurde, aber wieder auf und verwies sie ans Berufungsgericht zurück.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Bank kann Revision einlegen. "Und das wird," sagt Rechtsanwältin Sequeira, "spannend. Denn der Vorsitzende des 5. Zivilsenats, der Richter Guido Kotschy, ist ein ganz erfahrener Richter. Der hat schon die Deutsche Bank AG im Streit mit dem verstorbenen Medienmogul Leo Kirch verurteilt. Das Urteil wurde bestätigt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ACCESSIO. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp


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