Montag, Februar 23, 2015

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, Anlageberaterin zur Schadensersatzzahlung verurteilt.

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, Anlageberaterin zur Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 30.000,00 verurteilt. Oberlandesgericht München - Zivilsenate Augsburg - bestätigen Verurteilung und weisen die Berufung der Anlageberaterin zurück.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte bereits meldete, hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass eine Anlageberaterin einem Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von EUR 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung schuldet. Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht München bestätigt. Die von der Anlageberaterin gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.

In dem von der Kanzlei betreuten Verfahren trug der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG fehlerhaft beraten habe.

So habe die Anlageberaterin beispielsweise zugesichert, dass monatliche Ausschüttungen bei der streitgegenständlichen Beteiligung garantiert seien. Demgegenüber hat der Anleger jedoch seit März 2012 keinerlei Ausschüttungen mehr aus dem Fonds erhalten.

,,Nach einer Beweisaufnahme über den Inhalt und den Ablauf des Beratungsgespräches stand für das Landgericht Augsburg fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Steffen Liebl. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Anlageberaterin deshalb folgerichtig zum Ersatz des insgesamt entstandenen Schadens.

Gegen das Urteil ging die Anlageberaterin in Berufung. Das Oberlandesgericht München bestätigte jedoch nunmehr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Beraterin zurück.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes zeigt, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GLOR Music Production II GmbH & Co. KG. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllblibl


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