Freitag, Dezember 19, 2014

UBS Euroinvest Immobilien geschlossen - Schadensersatzansprüche der Anleger

Der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien setzte im Juli 2014 bereits zum zweiten Mal die Rücknahme der Anteilsscheine aus und ist seitdem geschlossen. Die Aussetzung ist zunächst auf zwölf Monate befristet.


,,Ob der UBS Euroinvest Immobilien im Juli 2015 aber tatsächlich wieder öffnet, ist keineswegs gesagt. Auch andere offene Immobilienfonds haben nach einer vorübergehenden Schließung nicht wieder geöffnet und werden inzwischen abgewickelt", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Anleger des UBS Euroinvest Immobilen haben bereits 2008 die Schließung des Fonds erlebt. Im Zuge der Finanzkrise setzte der Fonds damals wie viele andere offene Immobilienfonds auch, die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aus. Allerdings öffnete er später wieder. Die erneute Aussetzung hat nach Angaben des Fondsmanagements im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits seien einige Fondsimmobilien abgewertet worden und andererseits werde der Fonds durch eine zu hohe Fremdkapitalquote belastet. Diese lag im Juli noch bei rund 41 Prozent. Ab dem 1. Januar wird die gesetzlich zulässige Fremdkapitalquote allerdings von derzeit 50 auf 30 Prozent gesenkt.

,,Die Lage ist nicht einfach. Für die Anleger kann es durchaus ratsam sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die Chancen auf Schadensersatz dürften nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestiegen sein. ,,Der BGH bezog im April zu einem bis dahin umstrittenen Thema eindeutig und anlegerfreundlich Stellung: Er entschied, dass die Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen, da die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen könnten, wenn die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht", erklärt der Fachanwalt. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Banken gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft UBS Euroinvest Immobilien.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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