Ohne ein umfassendes Sanierungskonzept droht dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wohl die Insolvenz. Die Anleger werden nach Medienberichten derzeit aufgefordert, dem Fonds eine Finanzspritze zu geben.
Der Fonds Frankreich 04 zählt zu den größten geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest. Das Fondsvolumen beläuft sich auf fast 180 Millionen Euro, etwa die Hälfte davon haben Anleger investiert. Wie auch bei anderen Wölbern-Fonds soll auch aus dem Frankreich 04 unrechtmäßig Geld entwendet und zweckentfremdet worden sein. Darüber hinaus gab es offenbar auch Probleme mit dem Mieter der Büroimmobilie in Paris. Mit diesem wurde nun ein Vergleich geschlossen. Mieteinnahmen seien jedoch nicht mehr zu erwarten.
In dieser prekären Situation werden die Anleger nun aufgefordert, weiteres Geld zu investieren, um den Fonds zu retten und die Immobilie zu sanieren und später zu verkaufen. Alternativen seien der sofortige Verkauf des Gebäudes oder der Insolvenzantrag. Bis zum 18. November sollen die Anleger entscheiden, ob sie dem Sanierungsplan zustimmen. ,,Egal wie die Anleger sich entscheiden: Sie müssen in jedem Fall mit finanziellen Verlusten rechnen. In dieser schweren Situation sollten sie auch alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Daher sollten die Anleger prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. ,,Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und schwankenden Mieteinnahmen unterworfen. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätten sie über die Risiken auch umfassend aufgeklärt werden müssen", so der. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Außerdem müssen die Prospektangaben auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Abzuwarten bleibt zudem, wie der Prozess gegen den ehemaligen Wölbern-Chef, dem gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen wird, entwickelt. ,,Möglicherweise ergeben sich auch hier noch weitere rechtliche Möglichkeiten", so der Anwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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