Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 ,,The Gherkin" müssen massive finanzielle Verluste befürchten. Die Büroimmobilie wurde offenbar an einen Investor aus Brasilien verkauft.
Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Allerdings hieß es schon vor Wochen, dass bei einem Verkauf des Bürokomplexes in erster Linie die Forderungen der Banken bedient werden. Die Anleger könnten komplett leer ausgehen. Rund 9000 Anleger wären von dieser Entwicklung betroffen.
Überraschend kommt die Entwicklung aber nicht. Der IVG Euroselect 14 hatte seit längerer Zeit finanzielle Schwierigkeiten. Besonders ein Kredit in Schweizer Franken sorgte durch Wechselkursverluste für Probleme bei der Fondsgesellschaft. Nachdem die so genannte ,,Loan-to-value-Klausel" fortwährend verletzt wurde, wurden die Ausschüttungen ausgesetzt und das Gebäude im Frühling unter Zwangsverwaltung gestellt und nun offenbar verkauft.
,,Selbst ein so imposantes Gebäude wie der Büroturm The Gherkin ist keineswegs eine sichere Kapitalanlage. Denn geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, so dass für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Wechselkursverluste sind Risiken, die einen geschlossenen Immobilienfonds in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen können. ,,Dennoch wurden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann aber Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Ebenso hätten die Banken Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die erhalten haben, nach Rechtsprechung des BGH offenlegen müssen. ,,Wurden diese Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Rechtsanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Allerdings hieß es schon vor Wochen, dass bei einem Verkauf des Bürokomplexes in erster Linie die Forderungen der Banken bedient werden. Die Anleger könnten komplett leer ausgehen. Rund 9000 Anleger wären von dieser Entwicklung betroffen.
Überraschend kommt die Entwicklung aber nicht. Der IVG Euroselect 14 hatte seit längerer Zeit finanzielle Schwierigkeiten. Besonders ein Kredit in Schweizer Franken sorgte durch Wechselkursverluste für Probleme bei der Fondsgesellschaft. Nachdem die so genannte ,,Loan-to-value-Klausel" fortwährend verletzt wurde, wurden die Ausschüttungen ausgesetzt und das Gebäude im Frühling unter Zwangsverwaltung gestellt und nun offenbar verkauft.
,,Selbst ein so imposantes Gebäude wie der Büroturm The Gherkin ist keineswegs eine sichere Kapitalanlage. Denn geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, so dass für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Wechselkursverluste sind Risiken, die einen geschlossenen Immobilienfonds in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen können. ,,Dennoch wurden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann aber Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Ebenso hätten die Banken Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die erhalten haben, nach Rechtsprechung des BGH offenlegen müssen. ,,Wurden diese Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Rechtsanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Bildquelle: © tokamuwi / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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