Donnerstag, November 13, 2014

HCI Schiffsfonds I - MS Finex insolvent

Über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex aus dem HCI Schiffsfonds I ist am Amtsgericht Cuxhaven das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 12 IN 135/14). Das dürfte auch die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds HCI Schiffsfonds I beeinträchtigen.


Denn der Dachfonds wurde in der Vergangenheit ohnehin schon gebeutelt. Insgesamt hatte der HCI Schiffsfonds I in sechs Schiffe investiert. Neben der MS Finex gehörten auch die MS Anna Sophie und MS Rebecca dazu. Über beide Schiffsgesellschaften wurde aber auch schon in diesem Jahr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Etliche Schiffsfonds haben in den vergangenen Monaten und Jahren Insolvenz angemeldet. In den Anlageberatungsgesprächen wurden sie aber häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Das waren sie jedoch zu keinem Zeitpunkt. Denn für die Anleger bestand immer das Risiko des Totalverlusts. Von daher waren und sind Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen und auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet", so der Rechtsanwalt.

Allerdings seien die Risiken in den Beratungsgesprächen auch gerne mal verschwiegen worden. Cäsar-Preller: ,,In den Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden."

Die vermittelnden Banken hätten jedoch nicht nur auf die Risiken hinwiesen müssen, sondern auch ihre Rückvergütungen dem Kunden gegenüber offen legen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Kunde sich ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. ,,Sollten auch noch hohe Innenprovisionen geflossen sein, wäre das ebenfalls ein Grund für Schadensersatzansprüche", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds I - MS Finex. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf  gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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