Bei Offenen Immobilienfonds hat der BGH in
zwei Verfahren entscheiden, dass Berater die Kunden ungefragt auf das Risiko
der Schließung hätten hinweisen müssen. Somit sind die Ansprüche für
Schadenersatzansprüche eröffnet - aber eine Hürde für die Ansprüche kann die
Verjährung sein.

Bei Offenen Immobilienfonds hat der BGH in
den Verfahren zum Aktenzeichen XI ZR 477/12 und Aktenzeichen XI ZR 130/13
entschieden, dass Berater die Kunden ungefragt auf das Risiko hätten hinweisen
müssen, dass die Anteilsrücknahme möglicherweise ausgesetzt wird. Die
Aussetzung läuft dem Interesse des Anlegers, durch Rückgabe seiner Anteile sein
Geld zu bekommen, zuwider.
Damit sind die Schadenersatzansprüche
gegeben.
Eine Hürde bei der Geltendmachung der
Schadenersatzansprüche kann die Verjährung sein. Bis einschließlich 4.8.2009
galt die Vorschrift des § 37a WpHG alter Fassung. Danach verjähren
Schadenersatzansprüche drei Jahre ab Kauf der Wertpapiere. Die Frist begann
taggenau, unabhängig davon, ob der Anleger Kenntnis von der Fehlberatung hatte
oder nicht. Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn die Fehlberatung
fahrlässig begangen wurde.
Das OLG Stuttgart hat im Urteil vom 16.3.2011
auf Bankenseite einen bedingten Vorsatz unterstellt. Dann wäre die
Verjährungsfrist länger.
Erst ab dem 5.8.2009 greift die dreijährige
Regelverjährung des BGB, bei der die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des
Anlegers zu laufen beginnt.
Anleger in Offenen Immobilienfonds sollten
sich aufgrund dieser Rechtslage von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht beraten lassen, wie sie genau ihre Schadenersatzansprüche
durchsetzen können.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Auf der Basis dieser BGH Entscheidung bestehen somit hinreichende Gründe, der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,offene Immobilienfonds" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 04.05.2014
wieder. Hiernach eintretende Änderung können die Sach- und Rechtslage
verändern.
khsteff
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