BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreiten beim LG Traunstein Schadensersatz für Anleger! In dem von der Kanzlei erstrittenen Urteil vom 14.02.2014 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen am Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger
von der Anlageberaterin der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 empfohlen.
Beide Beteiligungen hat er fremdfinanziert und zahlt heute noch auf die
Darlehen.
Das Landgericht Traunstein bejaht
selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugen wurde die
damalige Beraterin vernommen. Die
Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht
hinreichend erfüllt. Die Beraterin hätte, so das Landgericht Traunstein, über
das Risiko der Nachschußpflicht gem. § 172 HGB hinweisen müssen.
Durch Prospektübergabe wurde nicht
hinreichend aufgeklärt, weil die Prospekte hierfür bezüglich der
Nachschußpflicht nicht ausreichend waren. Eine mündliche ausdrückliche
Aufklärung durch die Beraterin ist nach deren eigenen Angaben nicht erfolgt, weil
sie die Wirkungsweise des § 172 HGB, so das LG Traunstein, gar nicht begriffen
haben konnte.
Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des
Landgerichts Traunstein auch kausal für den Schaden. Der Kl. kann sich auf den
Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.
Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht
Traunstein auch nicht als verjährt an. Dem Kläger sei nicht vorzuwerfen, daß er
die Prospekte nicht gelesen habe. Zu den Rechenschaftsberichten hat das
Landgericht Traunstein angemerkt, daß diese zu einer schnellen und klaren
Informationsbeschaffung nicht geeignet seien. Selbst der Rechenschaftsbericht
2006 wiege den Anleger in Sicherheit und verschleiere das tatsächliche Risiko.
Die erhaltenen Steuervorteile muß sich der
Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht anrechnen lassen. So wurde die
Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers
aus der Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich
etwaiger Ausschüttungsrückforderungen, sowie zur Freistellung bezüglich aller
Darlehensverpflichtungen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Wenn Sie ebenfalls Geld in geschlossene Fonds investiert haben und nicht richtig beraten worden sind,können Sie gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die
Rechtslage vom 19.04.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl
zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
driröt
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