Dienstag, April 15, 2014

Green Planet/Holz - Investmentfonds

Der BSZ berichtete in den letzten Monaten immer wieder über klassische Fehlinvestitionen in Schifffonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds und Medienfonds. Zahlreiche positive Vergleiche  und Urteile konnten die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. bereits erzielen. Sowohl gegenüber Banken, aber auch Anlageberatern und Prospektverantwortlichen.


Nunmehr ist mit Pressemitteilung vom 11.04.2014 ein Investitionsmodell in den Fokus der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geraten, welche sich mit der Investition in Holz, insbesondere in Tropenhölzer, beschäftigt. Im Rahmen von Präsentationen und Kurzübersichten wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die Gelder in Tropenholz investiert werden und mit hohen Renditen zu rechnen sei. Überwiegend sollten bei diesem Modell Edelhölzer auf Costa Rica gepflanzt werden und somit garantiert werden, dass bei dem derzeitigen Absatz von Tropenholz ein sicheres Investment gegeben sei. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nun gegen die Verantwortlichen der Firma Green Planet. Gemäß der Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Vorwurf der Untreue, aber auch des Kapitalanlagebetruges gegeben sei.

Dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft beinhaltet den Umstand, dass nicht alle Anlagegelder, welche von den Anlegern investiert wurde, tatsächlich auch zweckmäßig verwandt worden sind. Derzeit wird von einem Anlagevolumen von ca. EUR 15 Millionen gesprochen. Gemäß einem Bericht der ARD wurden aber nur knapp 21 %, ca. EUR 3,7 Millionen, in Holzplantagen investiert. Fraglich ist derzeit noch, wie es sich mit den restlichen Geldern verhält.

Im Rahmen des Fondskonzepts wurden den Anlegern bis 13 % Rendite versprochen. Die Fonds bzw. das Anlagemodell sollte sich im Hinblick auf die klassischen Fonds, wie z. B. Schifffonds etc. dadurch unterscheiden, dass der Absatz von Edelhölzern und Tropenholz in den letzten Jahren rasant gestiegen sei und bereits durch das Pflanzen der Bäume sicher gestellt sei, dass dieser Baum bzw. das Holz einen Abnehmer finden würde. Der Markt sei daher von keinerlei Schwankungen abhängig.  Ob und inwieweit sich die Vorwürfe gegen die Firma Green Planet durch die Staatsanwaltschaft erhärten, bleibt abzuwarten.

Betroffenen Anlegern ist anzuraten, den Fall zumindest durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Möglicherweise bestehen Schadenersatzansprüche, welche sich aus einer Falschberatung oder aus Prospektfehlern im Hinblick auf das Anlagekonzept ergeben können. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erhärten, könnten auch deliktische Ansprüche gegeben sein.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel                                     
                  
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.04.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach-und Rechtslage führen.
aw

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