Anlagebetrug ist gemessen an der gesamten Wirtschaftskriminalität leider immer noch das gewichtigste Delikt. Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.
Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen
will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Wirtschaftsgangster
sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer
Machenschaften verhindern wollen. Der
BSZ® e.V. beobachtet permanent den Grauen Kapitalmarkt und vertritt, kompetent
und rechtzeitig die Geschädigten bei unseriösen und für den Anleger
nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter
Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene
kommt dieser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten
Anlegern zugute.
In Deutschland »boomt« das Geschäft mit dem
Anlagebetrug. Jährlich verlieren Menschen in
Deutschland Milliarden von Euro
an Anlagebetrüger mit falsch deklarierten Aktien, Fonds, Rohstoffen, Optionen,
Devisen, Immobilien und Grundstücken. Hier sind
konkrete Maßnahmen erforderlich. Die Finanzhaie nutzen die
Unerfahrenheit vieler Anleger rigoros aus. Die Dunkelziffer der statistisch
nicht erfassten Fälle ist immens, da viele Betrogene Schwarzgeld investiert
haben und bei Erhebung einer Anzeige die Steuerfahndung fürchten. Unseriöse,
dubiose, für Anleger nachteilige oder kriminelle Angebote des Grauen
Kapitalmarkts sind leider weit verbreitet. Unseriöse Anlageberater, geschönte
Umsatzzahlen, verzögerte Ad hoc Meldungen und Insidergeschäfte sind oft Schuld,
wenn Anleger Geld verlieren.
Waren es früher vor allem Einzeltäter, die
mit gefälschten Bankgarantien oder mit fingierten Warentermingeschäften auf
Kundenfang gingen, ist der Anlagebetrug
heute näher an die organisierte Kriminalität gerückt. Dank weitreichenden Erkenntnissen, wie
solche Organisationen von der Akquisition der sorglosen Opfer bis hin zur Geldwäscherei
funktionieren, hilft der BSZ® e.V.
solche betrügerische Anlageringe zerschlagen.
Leider kommt höchstens ein Drittel aller Anlagebetrügereien ans Licht. In vielen
Fällen tauchen immer wieder die gleichen Initiatoren auf. Die Angebote werden
meist mit professionellen Internet-Auftritten noch glaubwürdiger gestaltet. In
vielen Fällen nutzen die Betrüger die neuen Technologien aus und ergänzen ihre
Lockmittel mit Hochglanzprospekten und perfekt gestalteten Formularen.
Der BSZ® e.V. mahnt zur Vorsicht bei bestimmten
"Detektiven", "Wirtschaftsfahndern", Spezialfirmen zur
"Wiederbeschaffung ergaunerter Gelder" .Hier wird oft viel Geld
verlangt und die Gegenleistung ist meist nicht messbar und im Regelfall ohne
Erfolg für die Anleger. Nicht selten werden Geschädigte mit Offerten von
dubiosen Interessen- bzw. Schutzgemeinschaften konfrontiert. Teilweise treten
hierbei die Initiatoren gerade der Anlagefirmen als "Retter in der
Not" auf, bei denen der Geschädigte zuvor sein Geld verloren hatte. Auch
ist zu warnen vor sog. Schutzgemeinschaften, die vollmundig ihre geplanten Aktionen
zur Wiederbeschaffung der Gelder anpreisen. Hier ist oftmals die notwendige
rechtliche Vertretung vergeblich zu suchen und der Erfolg angestrebter Aktionen
muss teilweise angezweifelt werden. Bei seriös agierenden
Interessengemeinschaften ist daher immer die kompetente Vertretung der
Anlegerinteressen durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte
sichergestellt.
Viele Anlegerschutzgemeinschaften aber auch Rechtsanwälte suchen sich den
Vermittler als schwächstes Glied in der Kette der möglichen Verantwortlichen
für Kapitalanlageschäden heraus und
überziehen den Vermittler mit Schadensersatzklagen. Diese Initiatoren treiben
die Vermittler mit dieser Vorgehensweise zu Lasten ihrer Mandanten der
vermeintlich oder tatsächlich Geschädigten oft in den finanziellen Ruin. Dieses
Verhalten wird von der Rechtsprechung zur Beraterhaftung gefördert.
Der BSZ® e.V. dagegen geht in erster
Linie gegen die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten vor. Damit
wird auch verhindert dass von dem
gleichen Personenkreis umgehend neue Anlage- und / oder Vertriebsgesellschaften
gegründet werden die erneut die
Vermittler in den Haftungsvordergrund stellen. Bei Klagen gegen den Vermittler
als letztes Glied in der Kette möglicher Verantwortlicher ist für den
geschädigten Anleger sowieso häufig nichts mehr zu holen. Das ist bei der zuvor
angesprochenen Zielgruppe in der Regel nicht so.
Die Stärke einer Interessengemeinschaft
besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen
voranzutreiben und notwendige
Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu
verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen
zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.
verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen
zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.
Der BSZ® e.V. empfiehlt, nur
Interessengemeinschaften beizutreten, die von seriösen und kompetenten
Anlegerschutzanwälten geführt werden.
Durch ein
operatives Netzwerk unabhängiger
Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ®
Interessengemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche
Vertretung gewährleistet. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in
dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen
Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich
nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit
zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und
Akteuren der Gegenseite.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V.
bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ®
-Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die
Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob
Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen
eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der
Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V.
initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag
deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab.
Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist
beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.eu kann man sich aktuell über alle bereits
bestehenden BSZ® Interessengemeinschaften informieren und falls gewünscht auch
online anmelden. Direkter Link zu den
Interessengemeinschaften: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der
ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen
Rechtsanwalt für Ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den
Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von
Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber
meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen
in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für
solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen
sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade
wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer
Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen
neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger
anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben.
Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine
Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um
Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig
auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt"
nicht zu leisten.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen
sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken
nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt
vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die
juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und
festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung
benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Premium Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte
sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und
bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Um eine Erstberatung zu vereinbaren um die
aktuelle Lage ausführlich zu besprechen muss lediglich eine Kontaktformular auf
der Internetseite www.rechts-asse.de ausgefüllt werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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