In Zeiten magerer Zinsen erfreuen sich gegenwärtig einige treue Bausparer an Zinsen von bis zu 6 %. Solche Renditen konnten im Rahmen von Bausparverträgen erreicht werden, welche in den 90er Jahren abgeschlossen wurden.
Doch diese hohen Zinsversprechen ärgern manche Bausparkassen, sodass diese Maßnahmen ergreifen um die ihnen lästig gewordenen Verträge loszuwerden. Insbesondere sprechen die Bausparkassen Kündigungen aus. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller weist aber darauf hin, dass nicht alle diese Kündigungen rechtens sind.
Nachdem juristischen Grundsatz ,,pacta servanda sunt", sind geschlossene Verträge einzuhalten, wie der Bankexperte Cäsar-Preller darstellt. Daran haben sich auch Bausparkassen zu halten, daher sind Kündigungen vor Erreichen der vereinbarten Sparsumme generell illegitim.
Wem das ansparen einer bestimmten Summe bei garantiert hohen Zinsen versprochen wurde, darf sich auch darauf verlassen, so der Experte.
Sollte der Bausparvertrag trotzdem gekündigt werden, so kann sich der Kunde durchaus wehren, wie der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt erläutert. Hierbei sollte er sich jedoch von einem Experten beraten und vertreten lassen, da die Bausparkassen ungern ihre Fehler korrigieren und darauf vertrauen, dass ihre Kunden den Konflikt nicht ausfechten werden.
Aber selbst wer die vertraglich vereinbarte Sparsumme erreicht hat, ist nicht gänzlich chancenlos. So haben manche Bausparkassen ihre Produkte als ,,lebenslange Renditebringer" beworben, soweit auf das mögliche Bauspardarlehen verzichtet wird. Wenn diese Verträge mit der Begründung des ,,Übersparens" gekündigt werden, so bestehen laut dem Rechtsanwalt durchaus Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen.
Aber nicht nur mit Kündigungen versuchen Bausparkassen ihren Verpflichtungen zu entkommen. So lehnen manche Bausparkassen einfach weitere Sparleistungen ab. Aber laut dem bankrechtlichen Experten Cäsar-Preller, sind auch solche Maßnahmen nicht von dem geschlossenen Vertrag gedeckt.
Zusammenfassend empfiehlt der Bankrechtsanwalt, dass im Falle einer Kündigung oder anderer Schikanen durch die Bausparkasse, genau auf die Rechtmäßigkeit geschaut werden sollte. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein Rechtsrat einzuholen um seine hohen Zinsen zu verteidigen.
- Für weitere Informationen oder die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bausparkassen" gegründet.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cp
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