Dienstag, November 26, 2013

Schiffsfondssanierung & Schiffsfondsinsolvenz - Verjährung von Ansprüchen zum 31.12.2013

Wut, Angst und Ohnmacht sind für viele Schiffsfondsanleger die üblichen Empfindungen, wenn ein Schiffsfonds und eine Beteiligung in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. "Was kann man wirklich tun?" Diese Frage des BSZ e.V. beantwortet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens


Im Hinblick auf die optimistischen Versprechungen und Aussagen der Fondsinitiatoren oder Finanz- und Anlageberater ist dies auch in jeder Hinsicht verständlich, da der Beitritt oder der Erwerb des Schiffsfonds regelmäßig dem Vermögensaufbau und der Altersabsicherung dienen sollte. Mit der Schieflage des Schiffsfonds wird nunmehr offensichtlich, dass ein erheblicher Vermögensverlust bis hin zur Existenzvernichtung auf Grund bestehender Haftungs- und Nachschussverpflichtungen droht.

Leider sind die Wege aus der Krise nicht so einfach. Dies liegt an den divergenten Interessenlagen. Während die Gesellschafter den Vermögenserhalt oder eine Schadensbegrenzung anstreben, sind die finanzierenden Banken nur an der Bedienung bzw. Rückführung der Darlehen interessiert. Letztendlich wollen die Initiatoren oder die Finanzberater etwaige Schadenersatzansprüche abwehren.

Jeder Schifffondssanierung geht deshalb eine umfangreiche Bestandsaufnahme voran, in der neben den gegenseitigen rechtlichen Ansprüchen insbesondere die wirtschaftlichen Fakten analysiert werden müssen.

Diese Vielseitigkeit der zu beachtenden Aspekte setzt bei einer Sanierung, aber auch einer Liquidation eines Schiffsfonds umfassende und praxiserworbene Rechtskenntnisse über das Bank-, Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht voraus.  Diese Kenntnisse haben Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht mit mehrjährigen Erfahrungen und einer wirtschaftlichen Ausrichtung.

Wichtig ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass zum Jahresende 2013 die Ansprüche vieler Kapitalanleger von Schiffsfonds verjähren, sie können dann nicht mehr wirksam geltend gemacht werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
                                                                   

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. November 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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