Mittwoch, Februar 06, 2013

Bundesgerichtshof macht ACCESSIO-Opfern Hoffnung. Die Dab bank AG haftet unter bestimmten Voraussetzungen.


Der Münchener DAB bank AG droht Klagewelle. Sie scheint das Geschäftsmodell der norddeutschen ACCESSIO AG gefördert zu haben. Es geht um mehrere hundert Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof macht den Geschädigten Hoffnung. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwalt Oliver Frick und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Der Bundesgerichtshof hat heute die ersten Ansprüche eines geschädigten Kunden des Itzehoer Wertpapierhandelshauses ACCESSIO AG gegen die Depot führende DAB bank AG verhandelt (XI ZR 431/11). Und allen Betroffenen Hoffnung gemacht.

Die Richter stellten fest, dass die ACCESSIO-Kunden in praktisch allen von der Finanzaufsicht geprüften Fällen falsch beraten wurden. Und sie bezeichneten die Praxis des  Itzehoer Wertpapierhandelshauses, Neukunden hoch dotierte befristete Tagesgeldangebote bei der DAB bank AG, bis zu 4,5% per anno, anzubieten, als Lockvogelangebote. Denn die an und für sich ganz sicherheitsorientierten Kunden wurden nach der Beendigung der Tagesgeldverträge reihenweise in spekulativere Investments reingeredet.

Nach dem Stand der Dinge reicht das aber noch. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sieht bis jetzt  zwischen den Falschberatungen der ACCESSIO AG und der Zusammenarbeit mit der DAB bank AG keinen Zusammenhang. ,,Eine herbe Pleite für den Münchener Rechtsanwalt des Musterklägers," findet Rechtsanwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälten, der den Prozess in Karlsruhe persönlich beobachtet hat: ,,Wir haben sehr früh an die Inanspruchnahme der DAB bank AG aus dem Depotvertrag mit den ACCESSIO-Kunden gedacht.  Und liegen damit wahrscheinlich richtig."

Die Bundesrichter führten nämlich aus, dass sich die Münchener Bank die Falschberatung der ACCESSIO AG zurechnen lassen muss, wenn sie die systematische Falschberatung der ACCESSIO-Kunden kannte. ,,Oder kennen musste," meint der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und dafür spricht viel. Deshalb gehen die GRÖPPER KÖPKE von der Verurteilung der Bank aus. Der Bundesgerichtshof will am 19.03.2013 in der Sache entscheiden.

Die ACCESSIO AG ist einer der größten Schadensfälle des deutschen Kapitalmarkts. Die Itzehoer haben über mehrere Jahre hinweg rund 40.000 sicherheitsorientierte Kunden mit attraktiven Konditionen für Tagesgeldkonten gelockt und viele im Anschluss daran in den Kauf von hochriskanten Unternehmensanleihen und Genussscheine wie jene der Pongs & Zahn AG, der PONAXIS AG, der Cargofresh AG, der HPE AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Salvator Grundbesitz GmbH  geredet. Die meisten Firmen sich pleite. Viele Kunden haben ihr ganzes Geld verloren. Es geht nach der Schätzung des Hamburger Anlegeranwalts Matthias Gröpper um mindestens EUR 400 Mio. Die Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertrit mit über 1.000 ACCESSIO-Geschädigten mit großem Abstand die meisten Betroffenen und hat bis jetzt praktisch jedes Verfahren gegen die ACCESSIO AG gewonnen oder gut verglichen und bereitet eine große Sammelklage gegen die DAB bank AG vor und verfolgt das Ziel, die Sachen schnell und bestmöglich am grünen Tisch wegzuvergleichen. Denn die meisten Betroffenen brauchen das Geld schnell.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.02. 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

bgks

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