Mittwoch, Januar 23, 2013

SAMIV AG: Finanzmakler zu Schadensersatz verurteilt.

Mit Urteil vom 26.10.2012 (4 O 266/12) hat das Landgericht Gießen einen Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einem Kunden, dem er Vermögensanteile an der SAMIV AG vermittelt hatte, den vollen Anlagebetrag i.H.v. 25.500 Euro als Schadensersatz zu zahlen.


Die SAMIV AG (Schweiz) hat bei einer Vielzahl von Anlegern mehrere Millionen Euro Anlagekapital eingeworben. Der seit 2003 amtierende Vorstand Michael Seidler wurde inzwischen vom Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 9 Jahren Haft verurteilt. Die SAMIV AG selbst befindet sich seit 2011 in Konkurs, sodass mit einer Rückzahlung der Einlagen nicht mehr gerechnet werden kann.

Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht offenbar einem erkennbaren Muster, wie sich aus mehreren von den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertretenen Fällen ergibt:

Die SAMIV AG hat über Finanz- und Versicherungsmakler in Deutschland Kunden geworben bzw. Einlagen einwerben lassen. Diese Finanz- und Versicherungsmakler haben ihren eigenen, häufig langjährigen Kunden, deren Vertrauen sie genossen, empfohlen, ihre Ersparnisse in Vermögensanteile der SAMIV AG (z.B. AFL Anlage Nr. 500-4312) zu investieren, obgleich diese i.d.R. keinerlei Erfahrungen im Kapitalanlagebereich hatten. Hierbei wurde den Kunden neben einer angeblich mündelsicheren Anlage ohne jedes Risiko auch noch eine garantierte Verzinsung von 8,5 % versprochen.

Das Landgericht Gießen hat in seinem Urteil festgestellt, dass der dort verurteile Finanzmakler im Rahmen der Beratung die Risiken der Anlage bei der SAMIV AG falsch dargestellt hat. In der Urteilsbegründung hat das Landgericht Gießen insbesondere darauf abgestellt, dass es entgegen der Darstellung des Finanzmaklers keineswegs sicher ist, dass bei einer Geldanlage kein Kapital- oder gar Totalverlustrisiko besteht, wenn das Geld treuhänderisch in Staats- und Industrieanleihen investiert wird. Sowohl bei Staats- als auch bei Industrieanleihen ist sogar ein Totalverlust möglich, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlungsfähig ist (allgemeines Emittentenrisiko). Dabei handelt es sich auch keineswegs um eine rein theoretische Möglichkeit, sondern es haben auch vor 2009 schon viele Anleger auf diese Weise erhebliche Summen verloren. Von einem Vermittler von Finanzdienstleistungen kann und darf ein Anleger erwarten, dass er über dieses Basiswissen verfügt und nicht etwa Erklärungen abgibt, die anderes oder gar das Gegenteil dessen aussagen.

  • Dieses Urteil dürfte allen betroffenen Anlegern der SAMIV AG Hoffnung machen, ihre ggf. bereits als verloren geglaubten Einlagen zumindest von den Vermittlern zurückfordern zu können.  Für Anleger die ebenfalls bei der SAMIV AG Gelder angelegt haben bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SAMIV AG beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Klaus Hünlein                     

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23. Januar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khünl

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