Freitag, August 31, 2012

Fonds der MS „Santa B Schiffe“ mbH & Co. KG weiterhin in der Krise


Anlegern der MS „Santa B Schiffe“ mbH & Co KG wurde mit Datum vom 28. August 2012 mitgeteilt, dass diese zur „Rettung“ der Fonds eine Kapitalerhöhung von 12% leisten sollten.


Die Fondsgeschäftsführung teilte zwar auch mit, dass einige Abreden mit den finanzierenden Banken bereits erfolgreich getroffen werden konnten. Die Vorzeichen, dass man mit einer Beteiligung an den MS „Santa B Schiffen“ jedoch erhebliche Verluste erleidet bzw. erleiden könnte, stehen jedoch nicht gut. So wird im Rahmen des Rundschreibens bereits darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben der Kapitalerhöhung Zahlungsschwierigkeiten eintreten werden.

Die Liquidität der Schiffsfondsgesellschaften ist daher derart angespannt, dass man neben den Stundungsabreden mit den Banken auch noch 12 % neues Kapital der ursprünglichen Einlagesumme einsammeln muss, um die Liquidität zu gewährleisten. Scheitert dies, drohen nicht nur Notverkäufe sondern in Einzelfällen auch die Insolvenz des Fonds. Dies hätte für die Anleger weitreichende Folgen wie z.B. die Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen. Genau auf derartige Risiken sind Anleger aber nicht immer ordnungsgemäß hingewiesen worden. So wurde seitens der Vermittler, aber auch seitens der beratenden Banken nur selten darauf hingewiesen, dass bereits erhaltene Ausschüttungen gemäß §§ 171 ff. HGB auch wieder zurückgefordert werden könnten, wenn die Ausschüttungen nicht von Gewinnen gedeckt waren.

Hinzu kommt auch, dass das hier oft vorhanden Währungsrisiko zumindest nicht umfassend genug dargestellt wurden, wenn nicht sogar verharmlost wurde. Zahlreiche der MS „Santa R Schiffe“ sind aber von ihrer Finanzierungsstruktur her so finanziert, dass ein Teil der Fremdmittel des Fonds zu Darlehen in Dollar und japanischen Yen aufgenommen wurden. Schwanken die Kurse erheblich, kommt es zu Liquiditätsengpässen. Dies hat dann wiederum zur Folge, dass die Darlehensraten nicht vollständig bedient werden können.

Neben diesen Risiken wurden Schiffsbeteiligungen generell trotz ihres unternehmerischen Charakters als sichere Kapitalanlagen und zum Zweck der Altersvorsorge vermittelt. Auf ein auch hier bestehendes Totalverlustrisiko wurde selten hingewiesen. Auch nicht darauf, dass derartige Fondsbeteiligungen nur auf einem „Zweitmarkt“ mit erheblichen Verlusten verkauft werden könnten. Wurden die Beteiligungen von Banken vertrieben, kommt die Problematik der Rückvergütung hinzu (Kick-Back). Hiernach ist eine Bank verpflichtet, über zusätzlich erhaltene Vergütungen aufzuklären.

Aus zahlreichen Schilderungen von BSZ e.V. Mitgliedern ergibt sich, dass Schiffsbeteiligungen auch an Anleger vertrieben wurden, welche nur ein geringes Risiko eingehen wollten, d.h. sehr konservativ ausgerichtete Anleger. Die Beratung und Vermittlung einer unternehmerischen Schiffsfondsbeteiligung entsprach daher schon nicht den Anlagezielen der Kunden. Auch hierin kann ein Beratungsfehler liegen.

Es bestehen aufgrund der Entwicklungen der MS „Santa B Schiffe“ gute Gründe, der Interessengemeinschaft „MS Santa B Schiffe in der Krise“ beizutreten und sich vor einem Entschluss über die Kapitalerhöhung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Santa B Schiffe in der Krise“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
aw

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