Freitag, Oktober 14, 2011

Schiffsfonds in der Krise: DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG

Wie bereits in mehreren Berichten dargelegt wurde, befindet sich die Schifffahrtsindustrie weiterhin in der Krise. Betroffen hiervon sind insbesondere auch die Schiffsfonds, sofern sie Frachtschiffe betreffen. Aktueller Fall ist nun die DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG. Nachdem es bereits bei anderen DS Fonds zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekommen war, wendet sich nun das Emissionshaus auch hinsichtlich des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 mit einem Schreiben an die Anleger, das für viel Aufregung gesorgt hat. Hierin werden die 1.200 Kommanditisten zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 5. Oktober nach Dortmund geladen. Ursächlich hierfür ist, dass auch der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 ums „Überleben“ kämpft.

„Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Fonds Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Millionen US-Dollar zu verzeichnen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits DS-Rendite-Fonds-Anleger vertritt. „Durch einen kurzfristigen Verkauf der beiden Schiffe könnten aber nach Einschätzung der Geschäftsführung lediglich circa 32 Millionen US-Dollar eingenommen werden. Unklar ist, ob die finanzierenden Banken bereit sind, das sich hieraus ergebende Minus abzusichern. Falls nicht, drohen den Anlegern Verluste, unter Umständen sogar die Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen.“

So ärgerlich dieser Umstand für die Anleger auch ist, so ist doch zugleich darauf hinzuweisen, dass die Betroffenen nicht chancenlos sind. Denn zum einen können Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater bestehen. Dies gilt dann, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken der Fonds hingewiesen haben. Zum anderen ist es auch bei Nachforderungen der Fondsgesellschaft – wie dies teilweise bei den anderen DS-Rendite-Fonds der Fall war – so, dass die Anleger Verteidigungsmöglichkeiten haben.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, sich hinsichtlich der Frage, ob und inwiefern Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, anwaltlich beraten zu lassen.


Bildquelle: © Marvin Siefke / PIXELIO    www.pixelio.de

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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