Das Amtsgericht Schwerin hat die beiden Hamburger Anlegeranwälte Matthias Gröpper und Andreas Köpke zum Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger der Inhaber-Teilschuldverschreibung der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG bestimmt. Sie vertreten ca. 2.000 Anleger mit einer Gesamtforderungssumme in Höhe von Euro 11,92 Mio. Mehr dazu von Herrn Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper.
Das Amtsgericht Schwerin hat die Hamburger Anlegeranwälte Matthias Gröpper und Andreas Köpke im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der Konservenfabrik bestimmt. Sie vertreten rund 2.000 Anleger, die die Inhaber-Teilschuldverschreibung im Gesamtnennwert in Höhe von knapp € 12 Mio. gezeichnet.
Das Insolvenzgericht hatte wegen der Platzierung der Inhaber-Teilschuldverschreibung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG eine Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger angesetzt, um den Gemeinsamen Vertreter zu bestimmen. Der Gemeinsame Vertreter vertritt die Rechte der Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren, § 7 Abs. 2 SchVG.
Die Bestellung zum Gemeinsamen Vertreter ist ein großer Erfolg für die Hamburger Anlegeranwälte. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt in dem Verfahren mit Abstand die meisten Geschädigten. Da war es aus unserer Sicht nur konsequent, als Gemeinsamer Vertreter für alle Schuldverschreibungsgläubiger bestellt zu werden." Der Hamburger Rechtsanwalt hat bereits sehr große Erfahrungen mit der Vertretung von Anlegern in Massenschadensfällen gesammelt und vertritt die Interessen der Anleger als Mitglied des Gläubigerausschusses in mehreren großen Insolvenzverfahren.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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