Dienstag, Oktober 18, 2011

Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH im Oktober 2011

Bericht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Rechtsanwalt Hans G. Keitel von den Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH im Oktober 2011.

Vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage wurde von der Geschäftsführung von Deikon GmbH und der von dieser beauftragten Kanzlei Görg jeweils über die aktuelle Situation berichtet.

I. Klage gegen Geschäftsführer

Es wurde mitgeteilt, dass die ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch genommen wurden wegen des fehlerhaften Abschlusses des Swaps ohne Genehmigung des Aufsichtsrates. Insgesamt beläuft sich die Klage auf ca. Euro 10 Mio. Die Erfolgsaussichten werden von Kanzlei Görg als gut eingeschätzt.

II. Zwangszukauf von Immobilie

Aufgrund einer Prozessniederlage in einem anderen Verfahren muss ein weiteres Objekt zugekauft werden. Darüber hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus einem weiteren Kaufvertrag, so dass Euro 2,5 Mio. Liquiditätsbedarf auf die Firma zukommen.

Hinsichtlich der Finanzierbarkeit scheint es keine Probleme zu geben.

III. Klagen von Gläubigern

Insgesamt wurden aufgrund von Kündigungen von Anleihegläubigern gegen Deikon GmbH 25 Klagen eingereicht.

Davon betreffen 14 Klagen mit einem Klagevolumen von Euro 235.000,00 die erste Anleihe.

Bei der zweiten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von 15 Klagen mit einem Betrag von insgesamt Euro 644 000.-

Bei der dritten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von Euro 511 000.- mit 10 Klagen.

IV. Ergebnis Deikon GmbH 2010 / 2011

DEIKON GmbH hat im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,76 Mio. Euro erzielt. Die Bilanz weist danach einen nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,49 Mio. Euro per 31.12.2010 aus.

Im ersten Halbjahr 2011 hat die Gesellschaft ein operativ positives Ergebnis von Euro 1,21 Mio. erzielt. Es konnten Rückstellungen i. H. v. Euro 1,278 Mio. aufgelöst werden. Das Ergebnis beläuft sich auf + Euro 1,399 Mio.

Immer noch besteht eine negative Belastung der Bilanz i. H. v. 8,4 Mio. Marktwert des Swap (nach Angaben von Coreal Creditbank). Die Bezifferung dieser Rückstellung ist nicht nachvollziehbar.

Zum Jahresende 2011 soll die Ergebnisprognose +/- 0 sein.

V. Coreal Creditbank AG

Das Darlehen von Coreal Creditbank i. H. v. Euro 45 Mio. läuft per 31.12.2011 aus. Dem steht der Swap i. H. v. Euro 75 Mio. gegenüber. Dieser muss aufgelöst werden, wenn das Darlehen nicht fortgeführt wird. Derzeit wird der Swap wegen mangelnder Liquidität, die das kosten würde, nicht aufgelöst.

Wir gehen von einer Prolongation des Darlehens von Coreal um zunächst einmal ein Jahr aus.

VI. Abwertung der Immobilien

Das angebliche Immobiliengutachten kann eher lediglich als sachverständige Bewertung angesehen werden. Es ist nicht wirklich fundiert, was Deikon selbst einräumt. . Es kommt zu einem Abschreibungsbedarf i. H. v. Euro 26 Mio. auf Euro 191 Mio. Tatsächlich ist aber sehr fraglich, ob sich hieraus tatsächlich ein Abschreibungsbedarf ergibtt , da eine dauerhafte Wertminderung fraglich ist.

VII. Sanierungsmodelle

Zu den möglichen Sanierungsmodellen wurde nur kurz Stellung genommen.

VIII. Gesellschafter

Die Gesellschafter Ziems, UBS und Rajcic lösen Unmut bei den Anleihegläubigern aus.

Sie waren nicht anwesend und tun so, als hätten sie mit alle dem nichts zu tun.

Besonders zu kritisieren ist, dass man das Immobilienportfolio nicht pflegt. Weder gibt es nennenswerte Investitionen noch Einzelverkäufe, die möglich wären.

Auch hier besteht der Eindruck, dass das Interesse an der bilanzieller Abwertung größer ist, als an der Erhaltung der Immobilien.

IX. Liquiditätsreserve

Die Liquiditätsreserve war in den Prospekten der 2. und 3. Anleihe für die Rückzahlung der Anleihen reserviert.

Deren Verbleib ist ungeklärt: Möglicherweise für Immobilieninvestitionen prospektwidrig verwandt. (so ein gewählter Gläubigervertreter)

X. Zuordnung der Sicherheiten

1. Anleihe:

Volumen 20 Mio. / 18 Objekte

Bewertung: 33,4 Mio. im neuen Gutachten - 26,1 Mio. Darlehen

ca.9 Jahre Restmietverträge

3,2 Mio. Mieteinnahmen

Bei der 2. und 3. Anleihe ist die Zuordnung unklar, welche Immobilie haftet für welche Anleihe? - so die gewählten Gläubigervertreter.

Bei allen Anleihen ist die Regelung der Rückübertragungsansprüche nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bei der 1. Anleihe wird dies nun u.U. geheilt:

Anleihe: bei 30 Mio. Darlehen keine Regelung für Rückübertragungsansprüche, die den Anleihegläubigern zuwachsen (Zusage der Bank, dies zu heilen)
und 3.Anleihe: bei 75 Mio. Darlehen keine Regelung und auch keine Zusage für die Zukunft

Fazit:

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Hans G. Keitel: Wir haben uns bei allen Anleihen zur Zustimmung zum Opt-In Beschluss entschlossen aufgrund von folgenden Überlegungen:

1.

Es muss eine Lösung her, da die aktuellen Gesellschafter keinerlei Interesse an der Gesellschaft haben. Geschieht nichts, wird die Gesellschaft immer weiter heruntergewirtschaftet.

2.

Die Anleihegläubiger haben sich zwischenzeitlich formiert. Das Treiben von Deikon GmbH und der aktuellen Gesellschafter ist von den Gläubigervertretern durchschaut. Die Anleihegläubiger beginnen, miteinander zu kooperieren und sind nicht mehr nur Stimmvieh.

3.

Mögliche Lösungen sind nur mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz aus 2009 zu realisieren.

Nach dem Eindruck der Gläubigerversammlungen werden die Anleihegläubiger diese Möglichkeiten nutzen.

Spekulationen, wie die Lösung am Ende aussehen könnte, sind derzeit verfrüht.

Für weitere Informationen können sich betroffene Deikon-Anleger der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Deikon anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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