Dienstag, Oktober 11, 2011

CENTROSOLAR Group AG: Rechtsanwälte prüfen Ansprüche von Anlegern

Die CENTROSOLAR Group AG emittierte im Februar 2011 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu 50 Millionen Euro (WKN: A1E85T/ ISIN: DE000A1E85T1). Die CENTROSOLAR Group AG präsentiert sich nach eigener Darstellung als eine der führenden Anbieter von Photovoltaik-Dachanlagen in Europa. Um das weitere Wachstum zu finanzieren, so die Gesellschaft in einer Erklärung, sollte eine Unternehmensanleihe aufgelegt werden. Beworben wurde diese Anleihe durch die CENTROSOLAR Group AG als sichere Aktien-Anleihe ohne Kursrisiko.

"Diese Werbung ist aber nach unserer Einschätzung alles andere als zutreffend", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte. Denn zum einen handelt es sich nicht um eine Aktienanleihe, sondern um eine Inhaberschuldverschreibung mit den sich hieraus für den Anleger ergebenden Konsequenzen. Zum anderen ist die Anleihe auch nicht sicher und ohne Kursrisiko. Die Anleihe hat in einem guten halben Jahr bereits einen Viertel ihres Wertes eingebüsst, der Kurs steht zurzeit bei ca. 75 % (Stand 30.09.2011). Von einer Anleihe ohne Kursrisiko kann somit keine Rede sein."

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft zurzeit, inwieweit die CENTROSOLAR Group AG hierfür in Haftung genommen werden kann. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät den betroffenen Anlegern, sich von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten anwaltlich beraten zu lassen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CENTROSOLAR Group AG" beizutreten.

Bildquelle: © Rainer Sturm / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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