Wie die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 29.04.2011 berichteten, hat die Staatsanwaltschaft die Räumlichkeiten des Instituts in Essen durchsucht, weil sich ein Anleger im Nachhinein nicht genügend über die Gefahren verbriefter Kredite aufgeklärt sieht. Der Vorwurf lautet Anlagebetrug.
Die Commerzbank ist wegen des Verkaufs verbriefter Mittelstandskredite ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Die Staatsanwaltschaft Essen bestätigte eine Durchsuchung bei der Commerzbank, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs gegen einen Kundenberater der Bank stehe.
Ein Wirtschaftsanwalt aus einer namhaften Anwaltssozietät wirft der Commerzbank vor, ihn mit einem wertlos gewordenen Zertifikat betrogen zu haben. Pikant an der Sache: Nach Angaben des Juristen, verweigerte ihm das Geldinstitut die Mithilfe, als er nach dem Totalverlust die Konstruktion des "Knock-out-Zertifikats" entschlüsseln wollte. Er ist, weil er einer unverlangten Empfehlung seines Kundenberaters folgte, um rund 60 000 Euro ärmer und hat eine Schadensersatzklage eingereicht.
Er wirft der Bank vor, ihn nicht richtig über die sogenannten "Mezz-Cap-Zertifikate“ aufgeklärt zu haben, in die er mehr als 50.000 Euro investiert habe. Geschäftsbanken sehen sich selten mit dem Straftatbestand des Anlagebetrugs konfrontiert.
Die Commerzbank hatte 2006 knapp 200 Mio. Euro Mezzanine-Kapital an 35 mittelständische Unternehmen in Form von Genussrechten vergeben. Die Risiken daraus hatte sie in sechs Tranchen an institutionelle und private Anleger verkauft, die dafür nach Risiko gestaffelte Zinsen erhielten. Wie bei einem Kaskadensystem sollten alle Zins- und Tilgungszahlungen zunächst in die oberen Tranchen fließen. Verbrieft habe das Finanzinstitut hingegen nur die unterste Anlageschicht ("F"). "Irgendeine Risikostreuung gab es für diese Tranche also überhaupt nicht", sagt der Zertifikatekäufer. Dies habe die Commerzbank "bewusst verschleiert und die Anleger damit getäuscht". An der Nase herumgeführt fühlt sich der Rechtsanwalt, weil schon kurz vor seinem Kauf einer der Kreditkunden pleite gegangen war: der Plüschtierhersteller Nici. "Allein dieser Ausfall überschritt bereits den gesamten, von den Anlegern der Klasse F in Höhe von 9 Millionen Euro zur Verfügung gestellten Kapitaleinsatz", rechnet der Kunde vor. Diesen wertlos gewordenen Kredit habe die Bank daraufhin klammheimlich aus dem Portfolio herausgekauft, um ihren Kunden das lädierte Zertifikat überhaupt noch ins Depot drücken zu können.
Das besondere an Mezzanine-Kapital ist, dass es eine Zwischenstufe von Eigenkapital und Fremdkapital darstellt. Erhalten Unternehmen einen derartigen Kredit, dürfen sie diesen zunächst als Eigenkapital verbuchen. Für den Kreditgeber ist in den ersten Jahren das deswegen ein größeres Risiko, da er bei einer Insolvenz der Firma wie ein Anteilseigner behandelt wird - und damit keinen Anspruch auf vorrangige Rückzahlung der Kreditsumme hat. Kurz vor Auslauf des Mezzanine-Kredits wechselt dieser die Position in der Bilanz und muss vom Unternehmen als Fremdkapital ausgewiesen werden. Viele Mezzanine-Finanzierungen müssen in diesem und den nächsten Jahren refinanziert werden, was eine große Zahl von Mittelständlern nach Ansicht von Experten vor Probleme stellen wird.
Bislang gibt es ein Urteil des Landgerichts Oldenburg, das einem Kläger Schadensersatz zusprach. Betrug wurde Bank aber nicht bescheinigt, dafür jedoch ein Beratungsfehler.
Geschädigte Anleger sollten auf jeden Fall durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das ihnen verkaufte Zertifikat anlage- und anlegergerecht ausgewählt wurde, oder ob die Bank eventuell sogar relevante Risikoinformationen verschleiert hat.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Mezz-Cap-Zertifikate" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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