Zahlreiche Anleger haben der Garbe Logimac Gruppe ihr Vermögen anvertraut. Teilweise wurden Kapitalbeteiligungen ganz oder teilweise fremdfinanziert, was das Risiko der unternehmerischen Beteiligungen noch erhöhte.
Die Beteiligungen wurden über einen professionellen Vertrieb teilweise in Form der atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG unter der Bezeichnung Logisfonds I; dann aber auch über Kommanditbeteiligungen an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG (Kurzbezeichnung Logisfonds 2) angeboten.
Die Zeichner der Beteiligung an Logisfonds 2 erreichte im März 2011 die lapidare Mitteilung der Gesellschaft, dass die Finanzkrise zu Wertrückgängen bei Immobilien geführt habe, daher keine Ausschüttungen möglich seien und aufgrund der unbefriedigenden Situation "ein dauerhafter Fortbestand des Fonds nicht gewährleistet" sei. Bald darauf erhielten Anleger Schreiben von ihren Finanzvermittlern, in welchen auf eine Rechtsanwaltskanzlei verwiesen wird, die sich im Interesse der Anleger (?) um weitere Informationen bei Garbe Logimac bemühe. Es zeichnet sich ab, dass - wie auch schon bei dem ALAG Autoleasing Fonds, der letzten Bruchlandungen eines Fonds aus dem Bereich der Rothmann Gruppe - den Anlegern über die Vermittler Anwaltskanzleien angedient werden sollen, die angeblich deren Interessen vorzüglich vertreten. Zu dieser Vorgehensweise wird sich jeder Anleger seine Meinung selbst bilden können.
Fragwürdig erscheint das Geschäftsgebaren der Garbe Logimac Gruppe durch die bekannt gewordene Darlehensgewährung im zweistelligen Millionenbereich an die Garbe Holding AG & Co. KG, die aber das Darlehen nun nicht zurückzahlen kann. Dass innerhalb der Gruppe Beträge hin und hergeschoben werden, haben sich die Anleger mit Sicherheit so nicht vorgestellt, als sie sich zur Beteiligung entschlossen haben.
Anleger sollten nun dringend sicherstellen, dass ihre rechtlichen Interessen gewahrt werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei Keitel & Keitel vertritt bereits zahlreiche Garbe-Anleger u.a. auch in Logisfonds2 bzw. Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG und hat festgestellt, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen, mit denen die Anleger beim Erwerb der Kapitalbeteiligung über ihr gesetzliches Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgeklärt werden sollten, nicht mit den vom BGH aufgestellten Anforderungen übereinstimmten. Diese Formfehler in den Widerrufsbelehrungen ermöglichen den Anlegern auch heute noch den Widerruf der Unternehmensbeteiligung und/oder des gleichzeitig vermittelten Darlehns, wenn diese in einer Haustürsituation (also beim Anleger zu Hause) oder auch am Arbeitsplatz des Anlegers abgeschlossen wurden. Der Ausstieg ist in diesen Fällen möglich und angesichts der wirtschaftlichen Aussichten auch dringend zu empfehlen. Hierbei wird die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen angestrebt. Bei einer Rückabwicklung sind den Anlegern die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten. Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten.
Anleger, die sich an dem Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG beteiligt haben, sollten von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG (Logisfonds 2) " anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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