Die Gefahr droht aufgrund eines Insolvenzantrags der Reederei KOREA LINE, den diese Ende Januar beim Central District Court in Seoul eingereicht hat. KOREA LINK ist der zweitgrößte koreanische Betreiber von Massengutfrachtern, sogenannten Bulkern. An diese Reederei haben die Fonds Schiffe verchartert, berichtete die Financial Times Deutschland in ihrer Ausgabe vom 27.01.2011.
Aufgrund des Insolvenzantrags steht zu befürchten, dass die KOREA LINK ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Fonds nicht mehr nachkommt. Die ausbleibenden Charterraten könnten dazu führen, dass die Fonds ihrerseits die Bankdarlehen zur Schiffsfinanzierung nicht mehr bedienen können. Konsequenz für die Anleger könnte schlimmsten Falls ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sein. Besonders kritisch wäre dies für den Nordcapital Fonds, da dieser gleich mehrere Schiffe an diese Reederei vercharterte. Auch wenn die Schiffe nunmehr kurzfristig anderweitig verchartert werden könnten, dürfte dies die Fonds in Schwierigkeiten bringen, da die Frachtraten in Neucharterverträgen als Folge von Überkapazitäten und Wirtschaftskrise teilweise um über 90 % gesunken sind.
Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch unabhängig vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben. Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzanprüche, die auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet sind, könnten unter Umständen an die Berater geflossene, aber dem Anleger verschwiegene Provisionen (sogenannte Kickbacks) bilden.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch weiter.
Betroffene Anleger können sich auch gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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