Donnerstag, Februar 10, 2011

Neue Erkenntnisse im Sachverhaltskomplex GFE.

Die Verantwortlichen werden verdächtigt, ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE noch nicht eröffnet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen gegen Berater vor.

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, liegt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der GFE nunmehr ein Gutachten des TÜV Rheinland vor. Der TÜV Rheinland überprüfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Leistungsfähigkeit der von der GFE vertriebenen Stromaggregate. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft stellte der Sachverständige elektrische Wirkungsgrade von 33,6 % und 28,6 % fest.

Die GFE hat gegenüber potenziellen Anlegern mit 75 % Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen.

Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare–Energien–Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt deshalb wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich von einem sogenannten Schneeballsystem aus.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen geschädigten Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Ansprüchen überprüfen zu lassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen einzelne Berater geltend gemacht. Gegebenfalls stehen jedoch auch Ansprüche gegenüber weiteren Personen im Raum.

Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wurde bereits im Dezember 2010 Insolvenzantrag über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH gestellt. Aufgrund einer Beschwerde liegen die Verfahrensakten gegenwärtig beim Landgericht Nürnberg. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bis kommende Woche gerechnet. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Rechtsanwälte wurden bereits von zahlreichen Anlegern mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragt.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE-Group" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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