Freitag, August 06, 2010

S&K Sachwert AG: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte informieren

Unter dem Motto „Wir verhelfen Ihnen zu einem Lächeln“ wirbt die S&K Sachwert AG auf ihrer eigenen Homepage um Anleger. Die S&K Sachwert AG wendet sich beispielsweise an Anleger, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Um nicht den oftmals niedrigen Rückkaufswert realisieren zu müssen, haben viele Anleger in der Vergangenheit ihre Police auf dem Zweitmarkt veräußert und dadurch einen höheren Betrag erhalten.

Da der Zweitmarkt für Lebensversicherungen eingebrochen ist, hält sich die Nachfrage nach gebrauchten Lebensversicherungspolicen sehr in Grenzen. Unternehmen wie die S&K Sachwert AG bieten jenen Personen, die ihre Lebensversicherung veräußern möchten, drei Auszahlungsvarianten mit drei Laufzeiten und drei Auszahlungsformen an.

Der Anleger soll hierbei mindestens die Hälfte des Guthabens, welches er bei der Veräußerung erzielt, bei der S&K Sachwert AG anlegen. Diese verspricht dann, den Rückkaufswert um 200 oder 300 % nach gewissen Zeiträumen zu vermehren. Wie die Zeitschrift „Capital“ in ihrer Ausgabe 6/2010 berichtet, sind die von der S&K Sachwert AG versprochenen Renditen ohne Risiken nicht zu bewerkstelligen.

Darüber hinaus wird der S&K Sachwert AG vorgeworfen, nicht transparent mit ihren Investitionen umzugehen. Hauptrisiko des Anlegers, der sich hierauf einlässt, ist, dass die Zahlungsversprechen nur eingelöst werden können, solange der Versprechende die notwendige Bonität aufweist. Dies bedeutet, der Anleger trägt das Insolvenzrisiko. Er hat mithin seine Lebensversicherung mit Todesfallschutz veräußert und bekommt nur einen Teil des von dem Unternehmen ermittelten Rückkaufswertes ausbezahlt, da der Rest in alternative und nicht selten unsicherere Anlagen investiert wird.

Anlegern, die ein derartiges Geschäft bereits getätigt haben und nicht auf die Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können, aufmerksam gemacht wurden, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu. Der Anleger muss unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung bei fehlerhafter Beratung so gestellt werden, wie wenn er die Anlage bei der S & K Sachwert AG nicht gezeichnet hätte. Es besteht in diesem Fall also ein Anspruch auf volle Rückabwicklung.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „S&K Sachwert AG" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

1 Kommentar:

Jürgen Grosser hat gesagt…

Grundsätzlich gehe ich mit der Aussage, es wird in sogenannte unsichere Anlagen investiert mit. Leider erwecken solche Artikel den Eindruck, es seien Betrüger am Werk. Ich meine jedoch, die Dinge sollten differenzierter betrachtet werden. Betrachten wir das Wechselverhältnis von Rendite und Sicherheit (und Liquiddität), dann wird jedem einigermaßen gebildeten Anleger wohl klar sein, dass hier Risiken zu erwarten sind. Ich vermute, dass viele Berater das Totalverlustrisiko des investierten Kapitals nicht richtig verstehen und darstellen. Insofern stimme ich Ihnen wieder zu. Das Totalverlustrisiko ist im grauen Kapitalmarkt ständig präsent, bei jeder Investition. Dies haben Beteiligungen nun einmal so ansich. Dies kann mit einfachen Worten erklärt werden.
Es gibt genug Initiatoren, die ihren Anlegern gute Renditen erwirtschaftet haben. Diese werden mit solchen Artikeln leider mit in Mißkredit gezogen. Ich glaube eher, der Knackpunkt liegt an der Beratung vor Ort, wenn der Berater diese Anlagen an einen ungeeigneten Personenkreis verkauft. Daher muß, insbesondere im Lebensversicherungsbereich, nach der Motivation, die zur Lebensversicherung geführt hat, gefragt werden. Denn zur Absicherung von Risiken und zum Aufbau einer Altersvorsorge sind diese Anlagen nun wahrlich nicht geeignet.
Ich habe mir mal die Wirtschaftsdaten (creditsafe) von S&K angesehen. Zumindest, scheint es, kennen sich die Initiatoren gut in ihrem Geschäftsfeld aus und haben in ihrer Holding in den letzten Jahren eine positive Entwicklung genommen, so dass von einer Insolvenz, nach der mir bekannten Datenlage, nicht ausgegangen werden muss.
Nebenbei gesagt gibt es noch weitere Risiken (z.B. Platzierungsrisiko, Revitalisierungsrisiken, Vermietungsrisiko, evtl. Interessenkonflikte). Dies hab ich mir jetzt alles nicht angesehen. Da braucht es etwas mehr Zeit.

Ich bin mit der S&K wirtschaftlich nicht verbunden.

Jürgen Grosser
http://geldanlagewissen.de