Freitag, März 05, 2010

Juragent Prozesskostenfonds KG: erfolgreiche Klagen

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteile gegen Juragent KG, Juragent AG und den ehemaligen Vorstand Mirko H.

Gericht spricht Anlegern Anspruch auf Zahlung der Garantieausschüttung sowie Ersatz der vollen Zeichnungssumme abzgl. bisher erhaltener Ausschüttungen zu!

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht. Die ersten Anleger wurden nun vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und dem Landgericht Berlin für ihre frühe Entschlossenheit belohnt.

Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die Anleger können im Rahmen der Vollstreckung dieser Urteile auf sämtliche Ansprüche zugreifen, die dem jeweiligen Juragent Fonds (PKF II bis PKF IV) gegenüber der Initiatorin, der Juragent AG und weiteren Personen zustehen.

Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich. Mit Urteil des LG Berlin vom 12.01.2010 wurde die Juragent AG erstmals zur Zahlung von Schadenersatz an einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Das Gericht folgte der Argumentation des Anlegers, wonach dieser sich durch die Ausführungen im Anlageprospekt zum PKF IV getäuscht fühlte.

Mit Urteil vom 03.03.2010 wurde die Juragent AG von einer weiteren Zivilkammer des LG Berlin ebenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Das Urteil bejahte auch einen direkten Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen den ehemaligen Vorstand der Juragent AG, Herrn Mirko H. Auch hier sah das LG Berlin die Voraussetzungen für den begehrten Schadenersatz in Höhe der Beteiligungssumme abzgl. der erhaltenen Ausschüttungen für gegeben an. Der Anleger muss nach den Entscheidungen des LG Berlin nun so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung an der Juragent AG nie gezeichnet. Die Juragent AG und Herr Mirko H. müssen dem Anleger nach dem Urteil des LG Berlin vom 03.03.2010 sämtliche bisherige Aufwendungen aus der Beteiligung (Zeichnungssumme abzgl. Ausschüttungen) sowie die ihm entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

"Die nun vorliegenden Urteile machen Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Juragent Fonds nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Juragent bereits eine Vielzahl von Klageverfahren vor dem LG Berlin betreut.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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