Dienstag, Februar 02, 2010

Hannover Leasing „barschelt“ sich durch eigene Informationsveranstaltungen

Kein Verjährungsverzicht – aber Schlaftabletten für Medienfondsanleger/KWAG fordert zinsgünstige Bankdarlehen

Einer der größten Anbieter von Medienfonds aus den Jahren 2000 bis 2005 hat im Januar in sechs Städten Informationsveranstaltungen für seine Anleger angeboten, die über die aktuelle Steuerproblematik bezüglich dieser Fonds aufklären sollten: Zehntausende von Anlegern sind von der Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisungen betroffen und müssen Steuern in Höhe von acht bis zehn Milliarden Euro sowie Säumniszuschläge und Verzugszinsen in Millionenhöhe nachzahlen. Allein bei Hannover Leasing sind über 30.000 Anleger betroffen.

Diese wollte Hannover Leasing nun im Rahmen der Veranstaltungen umfassend informieren. Vertreter von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG-Rechtsanwälte haben an allen Veranstaltungen teilgenommen und ziehen ein kritisches Resümee. „Es hat nur noch das „Ehrenwort“-Versprechen gefehlt und man hätte sich an die berühmte Pressekonferenz des Ex-Ministerpräsidenten Uwe Barschel erinnert gefühlt“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen.

Einen Beitrag zur Lösung des Dilemmas könnte die Landesbank Hessen-Thüringen als Muttergesellschaft von Hannover Leasing leisten. „Wenn die Landesbank jetzt allen betroffenen Anlegern ein zinsloses Darlehen gewährt, mit dem diese ihre Steuernachzahlungen leisten können, laufen in den kommenden Jahren der Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten wenigstens die Zinsen von 6 Prozent pro Jahr nicht weiter. Sollte das Verfahren am Ende tatsächlich gewonnen werden, erhalten die Anleger die Steuerzahlung zuzüglich 6 Prozent Zinsen von den Finanzämtern zurück. Davon kann dann das Darlehen zurückgeführt und im Zweifel sogar der Zins zwischen Bank und Anleger geteilt werden. Ein Risiko für die Bank besteht hier ja nach den Aussagen der Fondsinitiatoren nicht. Umso erstaunlicher, dass dieser KWAG-Vorschlag von Herrn Ahlmann zurückgewiesen worden ist. Dabei würde sich ein solches Lösungsmodell auch für alle anderen Medienfondsanbieter eigenen, da fast überall auch eine Bank beteiligt ist“, veranschaulicht BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen.

Die Hannover-Leasing-Veranstaltungen selbst wurden von dem Geschäftsführer Andreas Ahlmann geleitet. Als zusätzliche Referenten saßen die Freshfields-Anwälte Dr. Dirk Schmalenbach und Dr. Jochen Lüdicke sowie Prof. Dr. Fischer von der Uni Kiel auf dem Podium. Die Darstellungen der Referenten beschränkten sich allein auf das Steuerthema und endeten mit der Empfehlung an die Anleger, am besten nichts zu tun. Freshfields hatten seit 2003 die steuerliche Konzeption der Fonds übernommen und werden wegen eines möglichen Beratungsfehlers nicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber der Fondsgesellschaft verzichten.

Ebenso wird Freshfields nach eigenen Angaben mit Sicherheit eine Klage gegen die Finanzverwaltung gewinnen und am Ende werden die Anleger die aberkannten Steuervorteile zurück erhalten. Weder zu alternativen Handlungsoptionen der Anleger noch zur drohenden Verjährung informierte Hannover Leasing initiativ. Ebenfalls gab es keine Auskünfte über die Folgen im Bezug auf die Aussetzung von Steuerzahlungen und damit verbundener wachsender Zinslast. Erst auf Nachfrage aus dem Kreis der Anleger selbst, gab es hierzu Antworten.

„Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die gleichen Anwälte, welche die jetzt angegriffene Steuerkonstruktion entworfen haben, sollen nun die Klagen für die Fondsgesellschaft vor den Finanzgerichten führen und über deren Erfolgsaussichten informieren. Ob man da eine objektive Beratung erwarten darf?“ hinterfragt Anwalt Jens-Peter Gieschen. Weitere Informationen erhielten die Anleger nicht. Schriftliche Unterlagen gab es nicht und erst nach der dritten Veranstaltung musste Hannover Leasing zurückrudern und kündigte eine Veröffentlichung der Skripten aus den Informationsveranstaltungen auf der eigenen Homepage an.

Erst auf die jeweilige Nachfrage durch Anwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG mussten die „Hannover-Leasing-Experten“ einräumen, dass ein finanzgerichtliches Verfahren in der Regel fünf bis sieben Jahre dauert, die Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Fondsgesellschaft, Banken und Vertriebe aber in der Regel nach bereits drei Jahren verjähren. KWAG hat daher von Hannover Leasing einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Anlegern ebenso gefordert, wie ein entsprechendes Einwirken der Geschäftsführung auf die am Vertrieb und der Konzeptionierung beteiligten Banken und Vertriebe. Zu beidem ist der Fondsinitiator nicht bereit. Anleger sitzen damit in einer Zwickmühle. Diese könnten zwar auf die Aussagen der Informationsveranstaltungen vertrauen, die Steuern jetzt nicht nachzahlen und keine verjährungsunterbrechenden Klagen gegen Banken und Vertriebe einreichen. Jedoch könnte sich am Ende die Steuerschuld allein durch die Verzugszinsen verdoppelt haben, sollte die Klage vor dem Finanzgericht scheitern. Dann wären aber auch eigene Ansprüche verjährt und der Anleger mit seinem Schaden allein gelassen.

„Solange es keinen Verjährungsverzicht für die Anleger gibt, müssen sich die Hannover-Leasing-Verantwortlichen und ihre Anwälte und Berater den Vorwurf der Heuchelei gefallen lassen. Wer so sicher ist, ein Verfahren zu gewinnen, der kann auch ohne Risiko eine solche Verzichtserklärung abgeben und damit die Anleger nicht in kostspielige Klagen zwingen“, kritisiert Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen.

Im Anschluss an die Hannover-Leasing-Veranstaltungen hat die KWAG selbst jeweils eigene Informationsveranstaltungen angeboten, die über „Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger“ informiert haben. Hannover Leasing hat massiv versucht, diese Veranstaltungen zu behindern und zum Beispiel auf die jeweilige Hotelleitung eingewirkt, dass Informationsmaterial von KWAG nicht verteilt werden durfte. KWAG-Hinweistafeln wurden durch davor abgestellte Security-Mitarbeiter verdeckt, Türen in den Fluren zu den Veranstaltungsräumen von KWAG verschlossen und ebenfalls Security-Mitarbeiter davor postiert. Mitarbeiter des Informationsteams und ein KWAG-Mitarbeiter erhielten (zeitweise) Hausverbote. Darüber hinaus überging Hannover Leasing in den Fragerunden der Veranstaltungen Personen, welche als kritisch fragend eingestuft wurden, immer wieder. Nur auf massiven Protest der anwesenden Anleger waren diese teilweise in der Lage, entsprechende Fragen zu stellen. Inzwischen werden der KWAG Abmahnungen von Hannover Leasing zugestellt, die einzelne Passagen der Berichte zu den Hannover-Leasing-Veranstaltungen auf der KWAG-Homepage angreifen. „Souveränes Verhalten sieht anders aus. Wir sind gespannt, wie sich zukünftig die anderen Medienfondsanbieter bei solchen Veranstaltungen verhalten werden. Noch hat Hannover Leasing den „China-Look-Alike-Preis“ im Umgang mit kritischen Stimmen verdient.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Hannover Leasing" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: