Mittwoch, Januar 14, 2009

Driver & Bengsch AG: Kunden fühlen sich betrogen

In den letzten Monaten geriet die Driver & Bengsch-Gruppe in die Schlagzeilen. Die Wirtschaftswoche berichtete, dass sich viele Kunden betrogen fühlen.

Die Driver & Bengsch AG wurde 2005 gegründet und ist eine Finanzholding, die über mehrere Tochtergesellschaften verschiedene Finanzdienstleistungen erbringt und Finanzinstrumente anbietet. Die Kunden werden über die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) betreut.

Die bot den Kunden mehrere Kapitalanlageangebote mit einer ganz überdurchschnittlich hohen Verzinsung an. Beim Zinskombikonto III investieren Anleger die eine Hälfte des Kapitals in ein Tagesgeldkonto mit 7% p.a. im ersten Jahr und die andere Hälfte "in für das Zinskombikonto geeignete Wertpapiere". Die Driver & Bengsch AG Bezeichnet das Angebot als "flexible und sichere Vermögensanlage". Beim Zins-Plus-Konto erhalten Neukunden die ersten drei Monate 6,5% p.a. Das soll "der erste Schritt zum optimalen Vermögensaufbau" sein.

Das sehen eine ganze Reihe von Driver & Bengsch-Kunden mitterweile ganz anders. Denn kurz danach wurden Sie unaufgefordert von den Telefonverkäufern angerufen und zu Investments in Kapitalanlagen bewegt, die nach Aussage der Betroffenen von den Verkäufern als "sicher" und "kein Risiko" bezeichnet wurden. Dabei handelte es sich u.a. um den Adviser Fonds II und um Genussrechte der Salvator AG. Beide Kapitalanlagen werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke als riskante Investments mit einem ganz erheblichen Teil- und Totalverlustrisiko eingeschätzt.

In vielen Fällen haben sich die Risiken bereits verwirklicht. Die betroffenen Driver & Bengsch-Kunden können den daraus folgenden Schaden unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Die Hamburger BSZ® Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke prüft bereits die Ansprüche Betroffener. BGKS-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Wenn die riskanten Anlageempfehlungen nicht der Risikobereitschaft des Kunden entsprachen und wenn er nicht über dir Zuwendungen der Emittentin gegenüber der Vermittlern aufgeklärt wurde, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen."

BGKS-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "In vielen Fällen hilft die Kick Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach müssen die Anlagevermittler die Zuwendungen der Emittentinnen aus der Vermittlung der Kapitalanlagen unaufgefordert bekannt geben und auf das daraus folgende Eigeninteresse an der Vermittlung der Kapitalanlage hinweisen. Wenn sie das versäumt haben, haften sie unabhängig von anderen Beratungsfehlern."

Der BSZ® e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte wegen der Vielzahl der Betroffenen mittlerweile eine Interessengemeinschaft gegründet. Die Kanzlei vertritt bereits viele Driver & Bengsch-Betroffenen. Wegen der kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Beratungsverschulden nach dem Wertpapierhandelsgesetz sollten sich Betroffene möglichst kurzfristig an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und alle Ansprüche prüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Driver & Bengsch" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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