Donnerstag, November 06, 2008

Kaupthing Bank – Anmeldung der Forderungen zum Entschädigungsfonds.

BSZ® Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger bei der Anmeldung der Forderungen zum Entschädigungsfonds. Entschädigungsfall wurde am 30.10.2008 festgestellt. Die BSZ e.V. – Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte übernehmen derzeit für geschädigte Anleger der Kaupthing Bank Island folgende Tätigkeiten:

Anmeldung und Abwicklung der Forderungsanmeldung beim isländischen Einlagensicherungsfonds

Anmeldung und Abwicklung der Forderungsanmeldung im isländischen Insolvenzverfahren unter Mithilfe einer Kooperationskanzlei in Reykjavik.

Prüfung weiterer Ansprüche im Zusammenhang mit der Bankenpleite gegen Verantwortliche der Kaupthing Bank in Island sowie Prüfung weiterer möglicher Ansprüche gegenüber den Aufsichtsbehören in Deutschland.

Ausblick:

Für die 30 000 deutschen Kunden der isländischen Kaupthing Bank wird es nun ernst.

Die isländische Finanzaufsicht hatte in der 44. KW, am 30.10.2008 den Entschädigungsfall festgestellt. Die Anleger der Kaupthing Bank müssen daher nun innerhalb einer Frist von 2 Monaten ihre Forderungen beim isländischen Einlagensicherungsfonds anmelden.

Die BSZ e.V. – Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte übernehmen für deutsche Sparer die komplette Abwicklung dieser Anmeldungen bis zur Auskehr der Entschädigungszahlungen.

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderungen im isländischen Insolvenzverfahren durch Unterstützung einer isländischen Rechtsanwaltskanzlei.

Die isländische Rechtslage sieht vor, dass die Auszahlung der Spargelder bis spätestens 30. Januar 2009 zu erfolgen hat.

Der Einlagensicherungsfonds teilte jedoch bereits mit, dass diese Frist durch das isländische Wirtschaftsministerium jederzeit verlängert werden könne. Die Sparer werden sich daher noch gedulden müssen, bis es tatsächlich zu ersten Zahlungen kommt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.

Es ist darüber hinaus fraglich, ob der Sicherungsfonds wirtschaftlich überhaupt in der Lage sein wird, die Auszahlungen an die deutschen Sparer in Höhe von jeweils maximal € 20.887,00 vorzunehmen, da der Sicherungsfonds bereits durch eine andere Bankenpleite in Island wirtschaftlich stark beansprucht wird.

Da die Auszahlung voraussichtlich in isländischen Kronen und nicht in Euro erfolgt, müssen Anleger zudem weitere Wechselkursverluste befürchten, erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Cocron weiter. Sparer fordern bereits, das von der BAFIN verhängte Moratorium zu verlängern, um einen weiteren Abfluss von Kundengeldern zu verhindern. Im Gegensatz zu den deutschen Kunden, können sowohl die isländischen, als auch die niederländischen und britischen Sparer der Kaupthing Bank bereits zeitnah auf eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds hoffen, da entsprechende Sicherheiten hinterlegt wurden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft daher derzeit, ob den deutschen Kunden nicht auch weitere Ansprüche gegenüber der deutschen Finanzaufsicht und dem Management der Kaupthing Bank in Island zustehen.

Aufgrund der nun laufenden Anmeldefristen beim Entschädigungsfonds, sollten sich Kunden der Kaupthing Bank möglichst zeitnah von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, um keine Rechtsanachteile befürchten zu müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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