Montag, Juli 28, 2008

Prokon Unternehmensgruppe: Angebot über Umwandlung von Kommanditanteilen in Genussrechte

Die Prokon Unternehmensgruppe, die zahlreiche Energiefonds aufgelegt hat, bietet den Anlegern in den Windparks- sowie den New Energy Fonds I - V eine Umwandlung von Kommanditanteilen in Genussrechte an. Für Anleger ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen diese Umwandlung stattfinden soll.

" Wenn die Anleger ihre Stellung als Kommanditisten verlieren, werden sie keine Stimmrechte mehr haben, Gesellschafterversammlungen entfallen " , so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Mattil aus München, der über jahrelange Erfahrung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen verfügt. Gesellschafter sollten so weitreichende Änderung ihrer Beteiligung auf keinen Fall ohne Rücksprache mit einem gesellschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt vornehmen, so Mattil weiter. Der Anleger läuft sonst Gefahr, dass er übervorteilt wird.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Prokon" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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