Sonntag, Juni 29, 2008

VITADOMO eG: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte nehmen die ersten Vermittler auf Schadensersatz wegen Falschberatung in Anspruch

Von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretene Mandanten haben die ersten VITADOMO-Vermittler in Anspruch genommen. Die Verhandlungen werden in den nächsten Monaten terminiert werden.

Nach der Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte haben die Vermittler in vielen Fällen falsch beraten: "Der Prospekt war von Anfang an unschlüssig. Die Mitglieder wussten nicht, wann und wie das Geld angelegt werden sollte und wurden in einer ganzen Reihe von Fällen über das Totalverlustrisiko belogen. Betroffene, denen es so ergangen ist, haben unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler. Denn diese Verfahren haben ein gutes Stück weit Präzedenzwirkung."

Die ersten Verfahren werden zeigen, ob die Gerichte unserer Argumentation folgen werden. Wenn dies der Fall sein sollte, und davon geht BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte derzeit aus, sollten alle VITADOMO-Geschädigte, sofern der Sachverhalt vergleichbar ist, den Vermittler in Anspruch nehmen. Denn neben dem Verlust der Einlagen drohen den Mitgliedern noch Rückforderungen vom Finanzamt und vom Insolvenzverwalter. "Und dabei kann es", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper, "um viele tausend Euro gehen.

Geschädigte Anleger können sich sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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