Mittwoch, Januar 23, 2008

VITADOMO eG: Insolvenzverfahren eröffnet.

Am 01.01.2008 wurde durch das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VITADOMO eG eröffnet (8300 IN 2026/07).

Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Urbanczyk wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Genossenschaft aufgelöst, § 101 Genossenschaftsgesetz. Die Entwicklung hat sich seit längerem abgezeichnet. Die Genossenschaft hat die Forderungen zuletzt nicht mehr ausgeglichen. Daraus folgte der Verdacht, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit gegen einige VITADOMO-Verantwortliche.

Nach der Einschätzung des Insolvenzverwalters können die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder aus den Einzahlungen derzeit nicht oder nur in sehr geringem Umfang befriedigt werden. Dementsprechend sollte zwischen dem Aufwand für die Anmeldung der Forderung zur Tabelle und der Höhe der zu erwarteten Rückzahlung sorgfältig abewogen werden, ob die Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Insolvenzverwalter vertritt zudem die Meinung, dass die Forderungen der Mitglieder keine Insolvenzforderungen sind. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Das sehen wir anders. In vielen uns bekannten Fällen wurden die Anleger nach unserer Meinung arglistig getäuscht, indem ihnen die Gewähr der Eigenheimzulage in Aussicht gestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen hierfür wahrscheinlich zu keinem Zeitpunkt vorgelegen haben. Das ist eine bewusste Täuschung und zieht einen deliktischen Schadensersatzanspruch in der Höhe aller bisherigen Einzahlungen nach sich. Und deliktische Schadensersatzansprüche sind Insolvenzforderungen."

"Deshalb sollten nach unserer Einschätzung", so Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter, " alle Geschädigten, die mit der Gewähr der Eigenheimzulage geworben wurden, Schadensersatzansprüche anmelden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass deliktische Forderungen im Insolvenzverfahren sehr genau begründet werden müssen. Das sollte ein erfahrener Rechtsanwalt tun."

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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