Freitag, Januar 25, 2008

Insolvenzverfahren Futura Finanz – Was sollen Geschädigte nun tun?

Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde bereits am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07). Zum Insolvenzverwalter wurde den Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Prager bestellt, der auch schon der vorläufige Insolvenzverwalter war. Die Gläubiger haben nunmehr Zeit, ihre Ansprüche bis zum 07.03.2008 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung soll dann am 08.04.2008 stattfinden, ebenso wie der erste Prüfungstermin.

„Gläubiger der Futura Finanz sind“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte „grundsätzlich natürlich auch all jene Anleger, die aufgrund einer Fehlberatung der Futura Finanz bzw. eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Futura Finanz eine für sie ungeeignete Kapitalanlage erworben haben. Sofern ihnen durch diese Anlage ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen zur Insolvenztabelle der Futura Finanz anmelden bzw. von einem Anwalt diese Anmeldung vornehmen lassen“. Unklar ist derzeit noch, wie es um die Insolvenzmasse, also das Vermögen der Futura Finanz bestellt ist. „Der Insolvenzgrund ‚Überschuldung’ lässt“ nach Auffassung von Rechtsanwalt Seifert nichts gutes Ahnen“.

„Umso wichtiger ist es, “ ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann, „dass geschädigte Anleger prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen einen weiteren Schädiger haben. Zu denken ist dabei an erster Stelle an die Anlagegesellschaft selbst, die sich in der Regel Fehler des Vermittlers zurechnen lassen muss“.

Für Anleger, denen von der Futura Finanz eine atypisch stille oder eine (mittelbare) Kommanditbeteiligung vermittelt wurde, bietet der BSZ® e.V. die Möglichkeit, im Rahmen einer eine Informationsveranstaltung via Telefonkonferenz schnell und unkompliziert sich einen ersten Überblick über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen.

Der Vorteil: Sie nehmen an einer Informationsveranstaltung mit auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten über die BSZ® Telefon Conference teil, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Ihre noch offenen Fragen können sie während der Infoveranstaltung direkt an die Anwälte stellten. Die Telefon Conference „Frankonia / Deltoton / CSA“ wird von den Rechtsanwälten Jakob Brüllmann und Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte geleitet und findet erstmals am Donnerstag, den 31.01.2008 um 19:00 Uhr statt.

Damit Sie Ihren Konferenzpincode, sowie weitere Details zum Ablauf der BSZ® Telefon Conference „Frankonia / Deltoton / CSA" erhalten, müssen Sie sich anmelden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zur Konferenz Anmeldung:
http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/3630/175

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