Rechtsanwalt: Koppelkredite sind rechtsunwirksam
Wenn bei der insolventen Göttinger Gruppe tatsächlich nichts mehr zu holen ist, kann sich zumindest ein Teil der betroffenen Anleger an den Banken schadlos halten. Kapitalanleger, die ihre Einlage über einen zeitgleich abgeschlossenen Kreditvertrag fremdfinanziert haben, können nämlich von der Kredit gebenden Bank Schadenersatz verlangen.
Wie Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG in Bremen mitteilt, müssen sich Banken nach höchstrichterlicher Rechtssprechung (BGH, Urteil vom 5. 6. 2007, XI ZR 348/05) das täuschende Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen, wenn sowohl der Beteiligungs- wie auch der Kreditvertrag vom Anlagevermittler angedient worden sind. Ahrens: „Anleger können dann verlangen, dass die Bank die erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückerstattet.“ Zugleich müssten sie so gestellt werden, als wären sie nie der Beteilungsgesellschaft beigetreten. Nach Erkenntnissen von KWAG haben zahlreiche Anleger der Göttinger Gruppe beziehungsweise der Securenta AG vor allem Beteiligungsverträge mit Einmaleinlage über einen gleichzeitig abgeschlossenen Kreditvertrag finanziert. KWAG Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere hundert geschädigte Anleger der Göttinger Gruppe und haben für diese in der Vergangenheit bereits umfangreich Schadenersatzansprüche durchsetzen können.
Mittlerweile ist für alle Gesellschaften der Göttinger Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Deshalb können Ansprüche gegen die einzelnen Gesellschaften nur noch gegenüber dem jeweiligen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Ahrens: „Sämtliche Ansprüche müssen daher zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn sie bei der Vermögensverteilung Berücksichtigung finden sollen.“ Allerdings können von den als atypisch stillen Gesellschaftern der der Göttinger Gruppe-Anlegern nur Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Das Amtsgericht Göttingen weist deshalb in seinem Eröffnungsbeschluss ausdrücklich darauf hin, dass lediglich persönliche Gläubiger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden können. Dies bedeutet, dass Forderungen sog. nachrangiger Gläubiger nach § 39 Insolvenzordnung nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen werden dürfen. Als solche sind Ansprüche der atypisch stillen Gesellschafter auf Ermittlung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung der Beteiligung zu verstehen.
Erfahrungsgemäß würden Anleger, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil ihrer Einzahlungen zurückerhalten. Das hatte auch der Insolvenzverwalter Rolf Rattunde der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG a. A. am Donnerstag (16. 8. 2007) auf einer ersten Gläubigerversammlung in Berlin den Anlegern mitgeteilt. Zu beachten wird bei der Forderungsanmeldung auch sein, dass für die Hauptgesellschaft der Göttinger Gruppe, der Securenta AG, der Steuerberater Peter Knöpfel aus Hamburg zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Insgesamt haben sich über 250.000 Anleger mit stillen Unternehmenseinlagen an der Göttinger Gruppe beteiligt. Davon rund 93.000 Anleger an der Holdinggesellschaft der Göttinger Gruppe, der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG auf Aktien. Die überwiegende Anzahl der Anleger ist jedoch an der Securenta AG beteiligt. Deren Insolvenzverwalter der Steuerberater Peter Knöpfel hat bislang keine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Insolvenzmasse abgegeben.
Die KWAG Rechtsanwälte empfehlen daher, unbedingt Schadensatzansprüche anzumelden und sich im Insolvenzverfahren anwaltlich begleiten zu lassen. Hierbei müssen die Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle beachtet werden. Laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens läuft die Anmeldefrist bei der Göttinger Gruppe bereits am 10. September 2007 und bei der Securenta Göttinger Immobilienanlagen- und Vermögensmanagement AG am 20. September 2007 ab.
Sollten die Insolvenzverwalter betroffene Anleger zur Zahlung weiterer Raten oder zur Rückzahlung getätigter Entnahmen auffordern, so könnten diesem Anspruch grundsätzlich Schadenersatzansprüche wegen falscher Aufklärung bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden. Ahrens: „Damit entfällt eine Zahlungspflicht.“ Er rät außerdem allen Anleger der Göttinger Gruppe, die immer noch ihre Raten zahlen, ihre Beteiligungsverträge umgehend durch außerordentliche Kündigung zu beenden und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Der Finanzkonzern soll seit Anfang der neunziger Jahre bei mehr als 250.000 Sparern eine Anlagesumme von umgerechnet gut einer Milliarde Euro eingesammelt haben. Die Göttinger Gruppe war mit ihrem Tochterunternehmen Securenta seinerzeit bundesweit der größte Anbieter von staatlich geförderten, so genannten atypischen stillen Beteiligungen.
Das Anlagemodell der Unternehmensbeteiligungen wurde vor allem als ideale Altersvorsorge angeboten. Es brachte den Anlegern aber häufig nur Verluste.
In einem fast 20 Minuten langen Werbevideo der Göttinger Gruppe, das KWAG vorliegt, wird die Beteiligung als, im Gegensatz zu den staatlichen Renten, absolut sichere Anlageform zur privaten Altersvorsorge dargestellt, bei der sogar das Finanzamt ordentlich Geld zuschieße.
Stattdessen seien den Anlegern hochriskante Beteiligungen verkauft worden, bei denen letztlich ein Totalverlust möglich sei. Verbraucherschützer vermuten im Übrigen ein verbotenes „Schneeballsystem“, bei dem neue Anleger die angeblichen Renditen der Altanleger zahlten. Der Text des Werbevideos wird übrigens von einem bekannten Fernsehnachrichtensprecher vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt bereits seit Monaten gegen die Göttinger Gruppe wegen Insolvenzverschleppung, außerdem sind Verfahren gegen Verantwortliche des Finanzkonzerns wegen Betrugs und Anlagebetrugs eingeleitet worden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Wenn bei der insolventen Göttinger Gruppe tatsächlich nichts mehr zu holen ist, kann sich zumindest ein Teil der betroffenen Anleger an den Banken schadlos halten. Kapitalanleger, die ihre Einlage über einen zeitgleich abgeschlossenen Kreditvertrag fremdfinanziert haben, können nämlich von der Kredit gebenden Bank Schadenersatz verlangen.
Wie Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG in Bremen mitteilt, müssen sich Banken nach höchstrichterlicher Rechtssprechung (BGH, Urteil vom 5. 6. 2007, XI ZR 348/05) das täuschende Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen, wenn sowohl der Beteiligungs- wie auch der Kreditvertrag vom Anlagevermittler angedient worden sind. Ahrens: „Anleger können dann verlangen, dass die Bank die erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückerstattet.“ Zugleich müssten sie so gestellt werden, als wären sie nie der Beteilungsgesellschaft beigetreten. Nach Erkenntnissen von KWAG haben zahlreiche Anleger der Göttinger Gruppe beziehungsweise der Securenta AG vor allem Beteiligungsverträge mit Einmaleinlage über einen gleichzeitig abgeschlossenen Kreditvertrag finanziert. KWAG Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere hundert geschädigte Anleger der Göttinger Gruppe und haben für diese in der Vergangenheit bereits umfangreich Schadenersatzansprüche durchsetzen können.
Mittlerweile ist für alle Gesellschaften der Göttinger Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Deshalb können Ansprüche gegen die einzelnen Gesellschaften nur noch gegenüber dem jeweiligen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Ahrens: „Sämtliche Ansprüche müssen daher zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn sie bei der Vermögensverteilung Berücksichtigung finden sollen.“ Allerdings können von den als atypisch stillen Gesellschaftern der der Göttinger Gruppe-Anlegern nur Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Das Amtsgericht Göttingen weist deshalb in seinem Eröffnungsbeschluss ausdrücklich darauf hin, dass lediglich persönliche Gläubiger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden können. Dies bedeutet, dass Forderungen sog. nachrangiger Gläubiger nach § 39 Insolvenzordnung nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen werden dürfen. Als solche sind Ansprüche der atypisch stillen Gesellschafter auf Ermittlung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung der Beteiligung zu verstehen.
Erfahrungsgemäß würden Anleger, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil ihrer Einzahlungen zurückerhalten. Das hatte auch der Insolvenzverwalter Rolf Rattunde der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG a. A. am Donnerstag (16. 8. 2007) auf einer ersten Gläubigerversammlung in Berlin den Anlegern mitgeteilt. Zu beachten wird bei der Forderungsanmeldung auch sein, dass für die Hauptgesellschaft der Göttinger Gruppe, der Securenta AG, der Steuerberater Peter Knöpfel aus Hamburg zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Insgesamt haben sich über 250.000 Anleger mit stillen Unternehmenseinlagen an der Göttinger Gruppe beteiligt. Davon rund 93.000 Anleger an der Holdinggesellschaft der Göttinger Gruppe, der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG auf Aktien. Die überwiegende Anzahl der Anleger ist jedoch an der Securenta AG beteiligt. Deren Insolvenzverwalter der Steuerberater Peter Knöpfel hat bislang keine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Insolvenzmasse abgegeben.
Die KWAG Rechtsanwälte empfehlen daher, unbedingt Schadensatzansprüche anzumelden und sich im Insolvenzverfahren anwaltlich begleiten zu lassen. Hierbei müssen die Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle beachtet werden. Laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens läuft die Anmeldefrist bei der Göttinger Gruppe bereits am 10. September 2007 und bei der Securenta Göttinger Immobilienanlagen- und Vermögensmanagement AG am 20. September 2007 ab.
Sollten die Insolvenzverwalter betroffene Anleger zur Zahlung weiterer Raten oder zur Rückzahlung getätigter Entnahmen auffordern, so könnten diesem Anspruch grundsätzlich Schadenersatzansprüche wegen falscher Aufklärung bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden. Ahrens: „Damit entfällt eine Zahlungspflicht.“ Er rät außerdem allen Anleger der Göttinger Gruppe, die immer noch ihre Raten zahlen, ihre Beteiligungsverträge umgehend durch außerordentliche Kündigung zu beenden und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Der Finanzkonzern soll seit Anfang der neunziger Jahre bei mehr als 250.000 Sparern eine Anlagesumme von umgerechnet gut einer Milliarde Euro eingesammelt haben. Die Göttinger Gruppe war mit ihrem Tochterunternehmen Securenta seinerzeit bundesweit der größte Anbieter von staatlich geförderten, so genannten atypischen stillen Beteiligungen.
Das Anlagemodell der Unternehmensbeteiligungen wurde vor allem als ideale Altersvorsorge angeboten. Es brachte den Anlegern aber häufig nur Verluste.
In einem fast 20 Minuten langen Werbevideo der Göttinger Gruppe, das KWAG vorliegt, wird die Beteiligung als, im Gegensatz zu den staatlichen Renten, absolut sichere Anlageform zur privaten Altersvorsorge dargestellt, bei der sogar das Finanzamt ordentlich Geld zuschieße.
Stattdessen seien den Anlegern hochriskante Beteiligungen verkauft worden, bei denen letztlich ein Totalverlust möglich sei. Verbraucherschützer vermuten im Übrigen ein verbotenes „Schneeballsystem“, bei dem neue Anleger die angeblichen Renditen der Altanleger zahlten. Der Text des Werbevideos wird übrigens von einem bekannten Fernsehnachrichtensprecher vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt bereits seit Monaten gegen die Göttinger Gruppe wegen Insolvenzverschleppung, außerdem sind Verfahren gegen Verantwortliche des Finanzkonzerns wegen Betrugs und Anlagebetrugs eingeleitet worden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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