Dienstag, Juli 03, 2007

KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln!

Derzeit häufen sich beim BSZ® e.V. die Anfragen verunsicherter Anleger, die nicht wissen, wie es um ihre Kapitalanlage bestellt ist. Sie haben sich in den 90 ´er Jahren als atypisch stille Gesellschafter an der KS Index Immofonds GbR Konstanz beteiligt und – wie vorgesehen – zum Vertragsende gekündigt. Meistens bekamen die Anleger dann ein Bestätigungsschreiben, dass die Auszahlung des Guthabens voraussichtlich ein Jahr nach der Kündigung erfolgen wird.

Entsetzen löste bei vielen Anlegern, die bereits gekündigt haben, die von der Gesellschaft vorgelegte Abrechnung über das Auszahlungsguthaben aus: dies wies meist nur einen Bruchteil von dem aus, was sie über viele Jahre an die KS Index Immofonds GbR überwiesen hatten. Jetzt, nachdem die Auszahlung in einigen Fällen bereits seit eineinhalb Jahren überfällig ist, wird es höchste Zeit zu handeln!

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Anleger, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich nicht länger von fadenscheinigen Schreiben der Gesellschaft hinhalten lassen und aktiv werden. Nach unserer Ansicht sind die von der Gesellschaft vorgelegten Abrechnungen nicht haltbar, da sie völlig intransparent sind. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Anlegern die Anlage als zur Altersvorsorge oder Vermögensbildung geeignet empfohlen wurde. In diesen Fällen könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da diese Ansprüche allerdings einer kürzeren Verjährung unterliegen ist zu empfehlen, die Sach- und Rechtslage von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, bevor Rechtsnachteile eintreten“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: