Freitag, April 20, 2007

First Real Estate: Gibt es bislang unerkannte Hintermänner?

Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich bislang unerkannte Hintermänner bereichert haben.

Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH, bei der die Staatsanwaltschaft seit dem Jahr 2005 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt, ist es recht wahrscheinlich dass die Anleger gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend machen können, wie wir auch in unserem letzten Beitrag ausgeführt haben, könnte es sein, dass die Verantwortlichen den Anlegern auch aus Kapitalanlagebetrug haften.

Zunächst könnte man natürlich an Schadensersatz-Ansprüche gegenüber der damaligen „Geschäftsführerin“ Frau Anna Cmok denken, bei dieser dürfte eine Haftung zumindestens wegen Missmanagements nicht unwahrscheinlich sein.

Der BSZ® e.V., hält es jedoch für wahrscheinlich, dass es noch andere Hintermänner gibt, die ebenfalls in Anspruch genommen werden können.

Wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass es sich bei Frau Cmok nicht um die wahre Geschäftsführerin handelte, sondern nur um eine pro-Forma-Geschäftsführerin, die dann die Verantwortung für die Pleite übernehmen würde, wohingegen die anderen Verantwortlichen sich aus der Verantwortung stehlen könnten und unerkannt die Anlegergelder „verprassen“ könnten.

Bei Anlagemodellen des grauen Kapitalmarktes handelt es sich hierbei um ein beliebtes Spielchen: Es wird ein „Strohmann“ oder eine „Strohfrau“ als Geschäftsführerin installiert, diese Person ist in der Regel wenig qualifiziert, und die anderen „Initiatoren“ ziehen im Hintergrund die Fäden.

Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, rechnet damit, dass in den nächsten Wochen und Monaten Bewegung in die Angelegenheit kommt und sich hier durchaus überraschende Wendungen zu Gunsten der Anleger ergeben könnten! Wir halten sie auf dem Laufenden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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