Freitag, Februar 02, 2007

EECH bietet Anlegern Vergleich an!

Hilfe bei Vermittlung auf dem Zweitmarkt, bzw. kostenfreie Rückabwicklung der Inhaberteilschuldverschreibungen angeboten!

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. Diese Warnung wurde in der neuesten Ausgabe der FinanzTest 02/07 wiederholt. In dem Bericht der FinanzTest 05/2005 hieß es bereits: „Finger weg von dieser Anleihe“. Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die EECH auf deren Warnliste gesetzt. FinanzTest geht in seinem aktuellen Bericht davon aus, dass auch die Rückzahlung der Anleihen in Gefahr ist.

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere der Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test“ begründet.

Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 bot die EECH AG nun fast allen von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälten vertetenen Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, aus Kulanzgründen die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen.

Bisher hat allerdings noch keiner der Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die das Angebot der EECH angenommen haben, Geld erhalten. Es wurden daher seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weitere Klagen gegen die EECH eingereicht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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