Dienstag, November 14, 2006

ComTex: Neuer Finanzskandal in Düsseldorf

Am 13.02.2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt. Inzwischen ermittelt die Kriminalpolizei Düsseldorf wegen Kapitalanlagebetrugs.

Die ComTex vermittelte Aktien der US-amerikanischen Firma Fortec Pharma Inc.. Mit dieser Vermittlung verstieß die ComTex gegen das Kreditwesengesetz (KWG), da sie nicht über die für die Anlagevermittlung erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte.

Der Abwicklungsverfügung der BaFin ist die ComTex bislang nur unzureichend nachgekommen. Geschädigte Kapitalanleger wurden seitens der Unternehmensverantwortlichen mit dubiosen Versprechungen hingehalten. Nachdem sich bei den BSZ® Anlegerschutzanwälten Dr. Steinhübel & von Buttlar immer mehr Betroffene gemeldet hatten, wurde die ComTex-Angelegenheit auch ein Fall für die Kriminalpolizei Düsseldorf.

Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nimmt die Interessen zahlreicher Comtex-Geschädigter wahr. „Die Kanzlei war in der letzten Zeit bei unerlaubten Finanzdienstleistungen sehr erfolgreich“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel, „da dem Anleger in einem solchen Fall neben der Gesellschaft auch die Geschäftsführung persönlich haftet, sehen wir hier gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.“

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „ComTex“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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