Mittwoch, Oktober 11, 2006

EECH zahlt im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs an Anleger € 37.500,00 zurück

EECH zahlt nach außerordentlicher Kündigung von Inhaberteilschuldverschreibungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs an Anleger € 37.500,00 zurück. BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte schließen außergerichtlichen Vergleich für Inhaberteilschuldverschreibungsgläubiger der EECH.

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding (EECH) AG wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe" mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. In dem Bericht der FinanzTest heißt es: „Finger weg von dieser Anleihe". Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die Firma EECH sogar auf deren Warnliste gesetzt.

Die EECH AG hatte bereits für das Jahr 2005 einen Konzernfehlbetrag in Höhe von € 3.100.632,22 sowie einen Bilanzverlust in Höhe von € 4.333.212,13 gemeldet. In der Bilanz sind zudem Verbindlichkeiten für die Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von € 62.309.967,42 gebucht.

Es ist fraglich, ob die Aktiva der EECH AG ausreichen, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach einem Vermerk der Wirtschaftsprüfer der EECH AG hängt die Werthaltigkeit von Forderungen der EECH AG über € 41.4 Mio. von der „zukünftigen Kapitalisierung der Schuldner" ab. Die Zeitschrift BörseOnline bezeichnet diesen Vermerk der Wirtschaftsprüfer in ihrer Ausgabe 33/06 als „schockierend."

Entsprechend einem Mandatsauftrag kündigte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH AG. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH AG in den Medien, insbesondere einer Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test" begründet.

Nach erfolgter vorzeitiger Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen erklärte sich die EECH AG nun ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanzgründen bereit, die Anleihen vorzeitig zurückzunehmen und das eingesetzte Kapital abzgl. einer Kostenpauschale an den Anleger zurückzuerstatten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „EECH" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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